Die Abstimmungen am 18. Mai sind die ersten, bei denen im Kanton Basel-Stadt auch Abstimmungserläuterungen in leichter Sprache zur Verfügung gestellt werden. Dies ist eine Folge des Aktionsplans «Barrierefreie Kommunikation» vom Januar 2024. Die Interpellantin begrüsst diese Massnahme als sehr erfreuliche Entwicklung hin zu einem inklusiven Demokratieverständnis und hin zur Erfüllung des Behindertengleichstellungsartikels. Der Nationalrat hat nicht zuletzt vor wenigen Tagen zugestimmt, dass auch Menschen mit einer geistigen Behinderung in Zukunft politische Mitsprache erhalten sollen. Damit werden schweizweit etwa 16 000 Personen neu an Abstimmungen teilnehmen, für die das Angebot der Abstimmungsinformationen in leichter Sprache eine besondere Bedeutung einnehmen wird. Zugleich dürften auch weitere Teile der Bevölkerung das Angebot in leichter Sprache nutzen, insbesondere als Hilfestellung bei sehr komplexen Vorlagen.

Im Gegensatz zu den regulären Abstimmungsunterlagen, die von den Referendums- und Initiativkomitees selbst verfasst werden, werden die Übertragungen der Informationen in leichte Sprache durch externe Fachpersonen durchgeführt. Die Texte in leichter Sprache werden im Anschluss jeweils von einer Prüfgruppe freigegeben. Die Abstimmungsunterlagen zum Standortpaket haben nun die Frage aufgeworfen, ob dieses Vorgehen den zum Teil sehr differenzierten politischen Argumentationen genügend gerecht wird. Gerade bei sehr komplexen Vorlagen, die politisches Fingerspitzengefühl erfordern, ist fraglich, ob die rein sprachliche Übertragungsarbeit von Fachpersonen leichter Sprache nicht zu ungewollten Fehlschlüssen, Fehlinterpretationen und folglich Verfälschungen politischer Aussagen führen kann. Zu betonen ist dabei, dass diese Interpellation in keiner Weise die Wichtigkeit von Abstimmungsunterlagen in leichter Sprache in Frage stellen soll, sondern im Gegenteil deren Legitimität durch einen guten und der demokratischen Gewichtigkeit angemessenen Prüfungsprozess stärken möchte. 

Die Interpellantin bittet den Regierungsrat daher um Beantwortung folgender Fragen:

1) Welche Vergabekriterien wurden bei der Auswahl der beauftragten externen Fachpersonen für die Übertragung in leichte Sprache eingesetzt?

2) Wie setzt sich die Prüfgruppe Leichte Sprache zusammen, welche Kompetenzen sind darin vertreten?

3) Wie stellt die Prüfgruppe in ihrer Arbeit die korrekte Wiedergabe der politischen Argumentationen sicher?

4) Welche Möglichkeiten erachtet der Regierungsrat für sinnvoll und zielführend, um in Zukunft eine politisch korrekte Wiedergabe der Abstimmungsunterlagen abzusichern und eine ungewollt parteiische Übersetzung zu verhindern?

5) Besteht konkret die Möglichkeit, in Zukunft die Texte in einfacher Sprache zusätzlich auch von den Initiativ- und Referendumskomitees freigeben zu lassen?