Im Energiegesetz Basel-Stadt ist in §2, Abs. 4 die Zielsetzung verankert, bis ins Jahr 2020 den CO2-neutralen Anteil im Fernwärmenetz des Kantons auf 80 Prozent zu erhöhen. Fern­wärme wird heute durch die thermische Verwertung von Kehricht, Erdgas, Holz und Umweltwärme erzeugt. Die Zielsetzung 80 Prozent Fernwärme aus erneuerbaren Quellen wird mit dem Bau des 2. Holzheizkraftwerks, der Inbetriebnahme eines neuen Wärme­speichers,  dem Bau einer Wärmerückgewinnungsanlage für die KVA und die HKW I und II und weiteren Massnahmen voraussichtlich im laufenden Jahr erreicht. Damit sollten die Anstrengungen, den Anteil CO2-neutraler Fernwärme weiter zu steigern, aber nicht ein Ende finden.
Ziel sollte es sein, die Fernwärmeversorgung im Hinblick auf eine hundertprozentige CO2-Neutralität weiter auszubauen, nicht zuletzt auch deshalb, weil die Fern­wärmeversorgung in Basel gemäss dem kantonalen Energierichtplan noch an Bedeutung gewinnen wird.
Mit diesem Anzug wird der Regierungsrat gebeten zu prüfen und zu berichten,

  1. welche Massnahmen erforderlich sind, um die CO2-neutrale Fernwärmeversorgung der IWB weiter auszubauen im Hinblick auf eine vollständige Klimaneutralität der Fernwärmeversorgung bis spätestens ins Jahr 2050,
  2. welche technischen Varianten (Effizienzmassnahmen, vermehrter Einsatz von Holz oder anderer erneuerbaren Energien) für die Erreichung einer hundertprozentigen CO2-Neutralität in Frage kommen,
  3. ob und welche kantonalen Beiträge oder Darlehen allfällig zur Realisierung dieser Zielsetzung notwendig sind, dies unter Berücksichtigung der bereits  bestehenden Fördermöglichkeiten und des absehbaren Anstiegs der CO2-Abgaben,
  4. wie erreicht werden kann, dass die Umstellung von fossilen auf erneuerbare Energien für die Betroffenen auch im Bereich der Fernwärme zu keinen Mehrkosten führt.

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