Mit der Erklärung des Klimanotstands hat sich der Grosse Rat verpflichtet, auf kan­tonaler Ebene möglichst effektive Massnahmen zum Schutz des Klimas zu ergreifen.
In seinem anfangs 2019 publizierten Klimaschutzbericht: Auf dem Weg in eine ressourcenschonende und CO2-arme Zukunft bilanziert der Regierungsrat des Kanton Basel-Stadt die CO2-Emissionen im Kanton und listet Massnahmen auf, mit welchen die Dekarbonisierung vorangetrieben werden soll.
Dieser Bericht und die darin aufgeführten Massnahmen wurden bisher im Grossen Rat nicht traktandiert, und insbesondere auch nicht dahingehend überprüft, ob sich mit den aufgeführten Massnah­men die Klimaziele erreichen lassen, bzw. welche zusätzlichen Massnahmen oder Gesetzesänderungen notwendig sind, um die angestrebten Ziele zu erreichen.
Mit diesem Anzug soll erreicht werden, dass der Grosse Rat eine Spezialkommission einsetzt, deren Aufgabe darin besteht, auf der Grundlage des erwähnten Klimaschutzberichts des Regierungsrats:

  • die bisherige Klimapolitik des Kantons kritisch zu überprüfen,
  • dem Grossen Rat Massnahmen und Anträge zu unterbreiten, welche geeignet sind, den Klimaschutz zu verbessern,
  • für ihre Arbeit kann die Spezialkommission Hearings mit Experten in und ausserhalb der Verwaltung durchführen und gegebenenfalls Expertisen in Auftrag geben,
  • die Kommission berichtet periodisch, mindestens aber einmal pro Jahr über den Stand ihrer Arbeit.

Die Anzugsstellenden beantragen dem Grossen Rat eine Spezialkommission mit dem oben formulierten Auftrag einzusetzen.
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