Auf der Wohnungssuche, beim Bewerben auf eine neue Stelle oder für das Aufnahmeverfahren an eine Fachhochschule, immer wieder trifft man sie an: die amtlichen Gebühren. Für Menschen mit kleinem Portemonnaie oder junge Menschen, welche frisch die Schule abgeschlossen haben, werden diese Gebühren schnell zur Belastung. Gerade im Alter zwischen 15 und 25 Jahren kommen viele verschiedene Lebensveränderungen zusammen. Es fangen neue Lebensabschnitte an wie z. B. das Ausziehen aus dem Elternhaus, der Beginn einer Lehre oder das Aufnehmen eines Studiums. Das sind alles Vorgänge, die ein Bewerbungs- oder Aufnahmeverfahren mit sich ziehen. Bei diesen Verfahren braucht es neben einem Motivationsschreiben und einem Lebenslauf immer wieder amtlich ausgestellte Dokumente oder Auszüge aus Registern. Der Bezug solcher Dokumente bei amtlichen Stellen kostet Geld. Es handelt sich dabei zwar nicht um grosse Summen, für Menschen mit wenig finanziellen Mitteln, sind sie jedoch belastend, da die Dokumente in gewissen Lebensphasen oft wiederkehrend gebraucht werden. So muss in den meisten Fällen ein originales Dokument vorgewiesen werden, dadurch kumulieren sich die Kosten durch Mehrfachbestellungen. Zudem dürfen diese Dokumente nicht älter als 3 Monate sein, was wiederum bei mehrfachen Bewerbungen erhöhte Kosten mit sich bringt.
Die Preise dafür scheinen unverhältnismässig, da eine Ausstellung für die Ämter mit einem kleinen Zeitaufwand verbunden zu sein scheint, wenn nicht gar ein Knopfdruck genügt. Darum könnten diese Gebühren wohl ohne grosses Defizit wegfallen. Die Gebühren abzuschaffen, könnte eine umsetzbare Option sein. Eine alternative Lösung, wie zum Beispiel per Kontingent wäre jedoch auch vorstellbar. So hätten zum Beispiel in Zukunft alle im Kanton Basel-Stadt wohnenden Menschen eine gewisse Anzahl Kontingent für Auszüge dieser Art im Jahr. Die Aufhebung der Gebühren wäre wohl einfacher umsetzbar und würde den oben genannten Ausführungen gerechter werden. Dabei sind vorwiegend folgende Auszüge und Dokumente betroffen: Heimatausweis, Wohnsitzbescheinigung, Wohnsitzbescheinigung erweitert, eigener Betreibungsregisterauszug. Andere Auszüge oder Bewilligungen wie zum Beispiel ein Baugesuch wären dabei nicht betroffen. Es geht lediglich um diese Dokumente, die regelmässig bei den verschiedenen Lebensabschnitten, vorgewiesen werden müssen. So würde eine weitere Hürde bei Bewerbungen von jungen Menschen wegfallen und die Wohnungssuche für Menschen mit wenig finanziellen Mitteln würde erleichtert.
Die Anzugsteller:innen bitten den Regierungsrat zu prüfen und zu berichten:

  1. Wie gross der zeitliche und finanzielle Aufwand und die Kosten für die Ausstellung obengenannter Dokumente ist, und wie das Defizit für die Verwaltung wäre, wenn
    diese Gebühren wegfallen. Wenn der Regierungsrat nicht ganz auf die Kosten verzichten möchte, inwiefern ein solches Kontingenten System umsetzbar wäre.

    1. Inwiefern eine Abstufung über verschiedene Altersklassen denkbar und umsetzbar wäre.
    2. Inwiefern eine Abstufung über verschiedene Personengruppen, wie beispielsweise bei RAV gemeldete Arbeitssuchende oder Empfänger:innen von Sozialhilfe denkbar und umsetzbar wäre.
  2. Ob die Abschaffung der Gebühren oder ein solches Kontingenten System für den Regierungsrat vorstellbar wäre, und falls nicht, was alternative Ansätze zur Entlastung
    der besonders häufig betroffenen Personen möglich wäre.
  3. Falls seitens des Regierungsrats grundsätzliche Umsetzungsmöglichkeiten festgestellt werden, wird er gebeten, eine entsprechende Option umzusetzen.

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