Die Pflegeinitiative wurde im November 2021 mit über 60 Prozent angenommen. Die Zustimmung im Kanton Basel-Stadt war mit über 66 Prozent noch deutlicher. Dieses klare Votum der Stimmbevölkerung muss ernst genommen werden. In der Verantwortung sind auch die Kantone.
Die Initiative fordert die langfristige Sicherung der Pflegequalität. Gerade die Corona-Krise hat gezeigt, wie wichtig und systemrelevant die Pflege ist und deutlich gemacht, dass es für gute Pflege vor allem genügend Pflegepersonal an den Betten braucht. Damit eine gute Pflege gewährleistet werden kann, braucht es nicht nur eine Ausbildungsoffensive. Es braucht insbesondere auch bessere Arbeitsbedingungen, um den Pflegeberuf insgesamt attraktiver zu gestalten und Berufsausstiege zu verhindern.
Gehandelt werden muss jetzt, damit nicht noch mehr qualifizierte Pflegefachkräfte verloren gehen. Handeln muss auch der Kanton, der Eigner der öffentlichen Spitäler ist und Leistungsvereinbarungen mit zahlreichen weiteren Gesundheitseinrichtungen unterhält. Wie Mattmüller bezüglich der Antwort der Regierung auf seine Interpellation 21.5785 sagt: „Der Kanton kann sich aber nicht einfach hinter der Sozialpartnerschaft verstecken, sondern hat die Pflicht, Änderungen im System der Gesundheitsversorgung und im Besonderen der Situation in der Pflege proaktiv anzugehen. Dies gilt sowohl für die Arbeitsbedingungen wie für den Ausbildungskontext“.
Der Regierungsrat wird von den Unterzeichnenden deshalb beauftragt, zu prüfen und zu berichten, welchen Beitrag der Kanton selbst proaktiv und in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern leisten kann, um die Arbeitsbedingungen in allen Spitälern, Pflegeheimen, in der Psychiatrie und in der ambulanten Pflege in Basel-Stadt zu verbessern und so die Pflege in allen Bereichen der kantonalen Gesundheitsversorgung nachhaltig zu stärken.

  1. Für die Reduktion der Arbeitsbelastung und Gewährleistung guter Pflege ist der Einsatz von genügend Personal zentral.
    1. Geprüft werden soll deshalb die Schaffung eines gesetzlich oder vertraglich geregelten
      Pflegeschlüssels (definierte «Nurse – Patient Ratio») in den Spitälern und Pflegeheimen.
    2. Zudem soll über die konkrete Personaldotation und den Pflegeschlüssel der dem Pflegeheim-Rahmenvertrag unterstehenden Pflegeheime berichtet werden.
    3. Bei fortlaufendem Nicheinhalten der Pflegeschlüssel resp. bei fortlaufender Unterdotation soll ein Meldesystem geprüft werden.
  2. Der Schichtbetrieb macht den Pflegeberuf herausfordernd, insbesondere für Pflegende mit Kindern und für ältere Pflegefachpersonen. Zur Verbesserung der Bedingungen der Schichtarbeit sollen folgende Massnahmen geprüft werden:
    1. Schaffung von familienfreundlicheren Strukturen durch den Ausbau eines auf Schichtarbeit ausgerichteten Angebots von flexibler Kinderbetreuung, etwa in Form von Tagesfamilien.
    2. Schaffung von angepassten Einsatzmodellen zur Entlastung von Pflegefachkräften über 50, für die die physischen und psychischen Belastungen zu hoch werden.
    3. Erhöhung der Zulagen für Schichteinsätze sowie für kurzfristiges Einspringen oder Zeitgutschriften für zusätzliche freie Tage.
    4. Prüfung der Verhältnismässigkeit des zeitlichen Aufwands für die Leistungserfassung, Dokumentation und weitere administrative Aufgaben, die zunehmend auf Kosten der Arbeit an den Patient:innen gehen.
  3. Prüfung der Verpflichtung der Alters- und Pflegheime, der ambulanten Pflege und Spitäler, einen Gesamtarbeitsvertrag abzuschliessen.
  4. Prüfung der Einsetzung einer/eines kantonalen Chief Nursing Officer (CNO), analog zum Kantonsarzt oder der Kantonsapothekerin, die/der für die Umsetzung der Pflegeinitiative und nachhaltige Stärkung der Pflege in der kantonalen Gesundheitsversorgung zuständig ist.

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