Aufgrund einer Vakanz wird per 1. Januar 2025 die Stelle eines/r Strafgerichtspräsident*in  neu besetzt. Das Amt ist mit 100 Stellenprozenten dotiert. Die Wahl wird wohl im Frühjahr 2024 erfolgen, entweder in einer Volkswahl oder in stiller Wahl (falls es nicht mehr Kandidierende als Stellen gibt). Die Amtszeit dauert bis zum  31. Dezember 2027, wenn die nächsten ordentlichen Wahlen stattfinden.

Die GRÜNEN Basel-Stadt haben bisher dieses Mandat inne und werden eine Kandidatur stellen. Dafür suchen wir eine interessierte Persönlichkeit, welche dieses anspruchsvolle Amt ausführen möchte.

Aufgaben

Die Strafgerichtspräsident*innen führen die einzelnen dem Strafgericht überwiesenen Verfahren und fungieren in den Verhandlungen als Vorsitzende. Sie rotieren im jährlichen Turnus innerhalb der einzelnen Abteilungen des Strafgerichts.

Anforderungen

Gesetzliche Anforderungen

  • Anforderungen gemäss GOG
  • Kantonale Stimmberechtigung
  • Lizenziat der Rechte oder einen Master of Law einschliesslich eines Bachelor of Law einer schweizerischen Universität (bei MA an ausländischer Universität ist ein kantonales Anwaltspatent Voraussetzung)

Interne Anforderungen

  • Mitgliedschaft GRÜNE Basel-Stadt
  • Bereitschaft, das Amt langfristig (und mindestens bis Ende 2027) auszuüben
  • Fachwissen im Bereich des Strafrechts
  • Einbringen der juristischen Expertise in der Partei

Bewerbungsverfahren

  • Die Bewerbungsfrist ist am 31. Dezember 2023 abgelaufen.
  • Bewerbungen inklusive eines Motivationsschreibens, eines CV und eines Strafregisterauszugs sind an das Sekretariat zu richten.
  • Die Hearings der Sachgruppe Justiz finden am 9. Januar 2024 über Mittag statt.
  • Die Mitgliederversammlung nominiert voraussichtlich am 6. Februar 2024.

Näheres zu den Formalia findet sich in den Statuten (insb. Art. 8) sowie im Nominationsreglement und im Mandatsabgabe-Reglement.

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