Die ordentlichen Richterinnen- und Richterstellen an den Basler Gerichten werden in diesem Jahr neu besetzt. Die Wahl wird wohl im Herbst durch den Grossen Rat vorgenommen. Die sechsjährige Amtszeit beginnt am 1. Januar 2022.
Die Anzahl und die Verteilung der Mandate ist noch offen. Die Grünen werden Kandidierende für alle vier betroffenen Gerichte (Appellationsgericht, Sozialversicherungsgericht, Strafgericht und Zivilgericht) stellen. Vakanzen, welche durch Kandidierende der Grünen besetzt werden können, sind vor allem am Sozialversicherungsgericht und am Zivilgericht zu erwarten.

Aufgaben

Die ordentlichen Richterinnen und Richter sind bei 3er- oder 5er-Kammern des Appellationsgerichts, Sozialversicherungsgerichts, Strafgerichts und Zivilgerichts zusammen mit dem Gerichtspräsidium für die Beurteilung der Fälle zuständig. Die Anzahl der Einsätze im Jahr variiert je nach Gericht.

Anforderungen

Gesetzliche Anforderungen (siehe GOG)

  • Kantonale Stimmberechtigung oder eine Professur an der Juristischen Fakultät der Universität Basel mit Wohnsitz im Kanton.
  • Für das Sozialversicherungs- und das Appellationsgericht gelten weitere Bestimmungen (siehe § 16 und 18 GOG)

Interne Anforderungen

  • Mitgliedschaft Grüne Basel-Stadt
  • Bereitschaft, das Amt möglichst bis 2027 auszuüben
  • Juristische Ausbildung erwünscht

 

Bewerbungsverfahren

Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen.

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