Trotz der Verpflichtung zum Klimaschutz treiben die Kantone den Bau eines Bachgraben-Tunnels voran. Die GRÜNEN Basel-Stadt lehnen in ihrer Resolution den Bau ab.

Die GRÜNEN Basel-Stadt haben an ihrer Mitgliederversammlung einstimmig eine Resolution gegen den neuen Bachgraben-Tunnel verabschiedet. Zwar wird im Kanton dem Klimaschutz hohe Priorität zugesprochen, gleichzeitig plant er einen neuen Tunnel ins Bachgrabengebiet. Dieser wird zu massiven Treibhausgas-Emissionen führen und den klimaschädlichen Autoverkehr fördern. «In Anbetracht der Klimakrise ist dieser Autotunnel nicht verantwortbar», sagt demnach Raffaela Hanauer.

Grosser Rat muss mitentscheiden können

Nicht nur läuft der Tunnel dem kantonalen Umweltschutzgesetz entgegen, der Grosse Rat dürfte dazu wohl auch nichts zu sagen haben. Obwohl grösstenteils auf baselstädtischem Gebiet wird gemäss den regierungsrätlichen Absichtserklärungen der Kanton Basel-Landschaft für die Strasse aufkommen und Basel-Stadt das Tram bezahlen. Die Planung hat in Basel-Landschaft bereits begonnen. Eine Strasse auf baselstädtischem Kantonsgebiet müsste aber primär durch den Kanton Basel-Stadt beraten werden, und nicht durch den Landrat. Die GRÜNEN Basel-Stadt verlangen, dass der Grosse Rat dies entscheiden kann.

Die Mobilität der Zukunft sieht anders aus

Mit derartigen Verkehrsprojekten werden die Weichen für die Verkehrsführung und Mobilität für die kommenden Jahrzehnte gestellt. Das Projekt wirkt aus der Zeit gefallen, sollte doch der Verkehr reduziert und auf umweltfreundliche Verkehrsmittel verlagert werden. Schon nur um das Pariser Klimaabkommen zu erfüllen, ist eine Reduktion des Autoverkehrs unumgänglich.

Verkehrskapazität muss kompensiert werden

Bis jetzt ist die Kompensation der Verkehrskapazität trotz einer überwiesenen Motion des Grossen Rates nicht geplant. Sollte der Bachgraben-Tunnel gebaut werden, müssen oberirdisch die Quartiere vom Autoverkehr befreit werden. Die GRÜNEN Basel-Stadt werden sich dafür einsetzen, dass im Falle des Tunnelbaus zeitgleich der daraus resultierende Kapazitätsgewinn für den Autoverkehr auf dem baselstädtischen Kantonsgebiet oberirdisch zu 100 Prozent kompensiert wird.