Die überarbeiteten Leitlinien zur Alterspolitik sind grundsätzlich ein Schritt vorwärts. Bei der Betreuungsarbeit darf sich der Kanton aber nicht aus der Verantwortung stehlen.
Immer mehr Menschen werden immer älter. Das ist eine Herkules-Ausgabe, die es zu lösen gilt. Es ist deshalb unverständlich, warum das Gesundheitsdepartement hier das staatliche Handeln nur nachgeordnet haben will. Dabei braucht es hier mehr Mittel einerseits für fachlich hochqualifiziertes Pflegepersonal. Für die Versorgungssicherheit ist daher zentral, in die Aus- und Weiterbildung von qualifiziertem Personal zu investieren und für Arbeitsbedingungen zu sorgen, die das Ausüben des Pflegeberufs attraktiv machen.
Andererseits sind die freiwillig durch das private Umfeld erbrachten Leistungen nicht nur anzuerkennen, sondern auch angemessen zu entlohnen. Diese Care-Arbeit wird oft von Frauen geleistet, welche dann wiederum durch die schlechte oder fehlende Entlohnung selbst in die Altersarmut rutschen.
Mehr Einbezug – auch von MigrantInnen
Die Überarbeitung der Leitlinien hätte einen stärkeren Einbezug der älteren Personen verdient. Deren Bedürfnisse wurde zwar über die Bevölkerungsbefragung nachgegangen, wie diese die vorgeschlagenen Massnahmen beeinflussten, ist aber nicht ersichtlich. Angesichts der Anspruchsgruppe der älteren Personen ist dringend zu empfehlen, jeweils eine Version der beiden Leitlinien in leichter Sprache zu verfassen.
Die weiterhin bestehende Trennung zwischen zwei Alters- und Bedürfnisgruppen erscheint nicht zielführend. Medizinische Versorgung, Betreuung oder auch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sind gemeinsame Bezugspunkte und können nicht isoliert betrachtet werden. Ein ganzheitlicher Ansatz, der die Basler Alterspolitik über alle Altersgruppen und Bedürfnisse hinweg darstellt, wäre daher sinnvoller.
Mit dem Ausscheiden von Pro Migrante fehlt eine wichtige Stimme bei der Gestaltung der Alterspolitik. Erfahrungsgemäss gewinnt im Alter die Heimat an Bedeutung. Es wäre deshalb angezeigt, hier einen zusätzlichen Schwerpunkt zu setzen, da die kommende ältere Generation einen höheren Anteil an MigrantInnen haben wird.

Stellungnahme zur Vernehmlassung zu den Berichten “Leitlinien Basel 55+” und “Leitlinien der Alterspflegepolitik”

Wir bedanken uns für die Einladung zur Vernehmlassung zu den Berichten „Leitlinien Basel 55+“ und „Leitlinien der Alterspflegepolitik“ im Kanton-Basel-Stadt. Gerne nehmen wir dazu wie folgt Stellung:
Die Grüne Partei begrüsst die Reduktion der drei bisher im Altersbereich bestehenden Leitlinien auf zwei Leitlinien. Die weiterhin bestehende Trennung zwischen zwei Alters- und Bedürfnisgruppen ist nicht zielführend. Die beiden Bereiche weisen starke Bezugspunkte auf. Medizinische Versorgung, Betreuung oder auch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben können nicht isoliert betrachtet werden. Ein ganzheitlicher Ansatz, der die Basler Alterspolitik über alle Altersgruppen und Bedürfnisse hinweg darstellt, wäre daher sinnvoller.
Wir hätten uns zudem bei der Überarbeitung der Leitlinien einen stärkeren Einbezug der älteren Personen gewünscht. In allgemeiner Weise wurden deren Bedürfnisse zwar über die Bevölkerungsbefragung nachgegangen. Aus den Berichten wird aber nicht ersichtlich, inwiefern Massnahmen aufgrund der Resultate aus der Bevölkerungsbefragung ergriffen wurden. Zudem wäre ein stärkerer Einbezug über gemeinsame Workshops, etc. wünschbar gewesen.
Im Weiteren sind die Leitlinien teilweise sehr komplex formuliert und ihr Detaillierungsrad erscheint nicht immer angemessen (siehe dazu auch die Kommentierung der einzelnen Leitlinien). Angesichts der Anspruchsgruppe der älteren Personen ist dringend zu empfehlen, jeweils eine Version der beiden Leitlinien in leichter Sprache zu verfassen.
Schliesslich bleibt in allgemeiner Weise anzumerken, dass bei der Kommentierung zur Synopse Erläuterungen zu den vorgenommenen Änderungen fehlen. Entsprechend wird nicht ersichtlich, was der Grund für die vorgenommenen Änderungen war, insbesondere ob es sich um rein sprachliche oder inhaltliche Anpassungen handelt.
Nachfolgend die Stellungnahme zu den einzelnen Leitlinien. Für die Berücksichtigung unserer Anliegen bei der Bearbeitung der Entwürfe der beiden Leitlinien bedanken wir uns.

Leitlinien Basel 55+

Leitlinie 2 Subsidiarität
Dieser neue Leitsatz soll gestrichen werden. Es kann nicht in allgemeiner Weise gesagt werden, dass staatliches Handeln in der Seniorenpolitik subsidiär zur Selbsthilfe erfolgen soll. Je nach Situation ist professionelle, unabhängige staatliche Unterstützung gegenüber der Angehörigenhilfe vorzuziehen. Wichtig ist, dass beim Entscheid zwischen staatlicher Unterstützung und der Selbsthilfe die Bedürfnisse der betroffenen Person im Vordergrund stehen.
Leitlinie 3 Existenzsicherung
Der Zusatz „im Rahmen seiner Möglichkeiten“ ist zu streichen. Dies ist eine unnötige Abschwächung des Grundsatzes, wonach sich der Kanton für die materielle Existenzsicherung der Bevölkerung im Alter einsetzen soll. Weiter erscheint der letzte Punkt, wonach der Kanton Massnahmen zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit, -motivation und –leistung älterer Beschäftigter unterstützt, zu einseitig formuliert. Neben den Massnahmen auf Seiten der Stellensuchenden sind auch Massnahmen auf Seiten der Arbeitgebenden zu unterstützen. In diesem Sinne wäre zu erwähnen, dass der Kanton Massnahmen zur Erhaltung bzw. Schaffung eines Stellenangebots für ältere Personen zu ergreifen hat.
Leitlinie 5 Versorgungssicherheit
Der letzte Punkt betreffend Apotheken ist zu streichen. Es wird nicht ersichtlich, warum gerade die Apotheken unter den medizinischen Versorgern einzeln herausgegriffen werden sollen.
Leitlinie 6 Betreuung
Der erste Punkt ist zu schwach formuliert. Eine verstärkte Unterstützung von durch das Umfeld erbrachten Leistungen ist ein Muss. Es soll daher das „kann“ gestrichen und der Satz wie folgt lauten: „Der Kanton fördert und unterstützt Selbsthilfe und freiwillig erbrachte Leistungen“.
Leitlinie 9 Wohnen
Punkt 2 ist zu streichen. Die Nennung eines konkreten Programms („Sicheres Wohnen im Alter“) erscheint nicht die adäquate Flughöhe für Leitlinien. Zudem ist das erwähnte, zwar durchaus sinnvolle Programm eher als eine wohnpolitische, denn als eine alterspolitische Massnahme zu bezeichnen.
Leitlinie 11 Potentiale und Fähigkeiten
Diese Leitlinie weist inhaltliche Überschneidungen mit der Leitlinie 6 Betreuung auf. Es ist zu empfehlen, diese beiden Leitlinien unter einer gemeinsamen Leitlinie zusammenzufassen.

Leitlinien der Alterspflegepolitik

Leitlinie 1 Gesundheit und Lebensqualität
Die in den Leitlinien Basel 55+ enthaltenen Grundsätze zu den Rechten betagter Menschen gelten auch für die Langzeitpflegepolitik. Der Kanton soll auch im Bereich Langzeitpflege sicherstellen, dass die Rechte der betagten Menschen gewahrt werden. Die Leitlinie ist dahingehend zu ergänzen bzw. die beiden Leitlinien sind zu vereinen.
Leitlinie 2 Langzeitpflegepolitik
Die demografische Entwicklung beeinflusst nicht nur die Gesundheitsplanung, sondern alle Bereiche des Alterns. Diese Leitlinie sollte entsprechend ausgeweitet resp. im Falle einer gesamtheitlichen Alterspolitik (siehe oben) übergeordnet aufgeführt werden.
Leitlinie 3 Versorgungssicherheit
Die demografische Entwicklung führt neben dem steigenden Bedarf an Pflegepersonal auch zu einer Verknappung der vorhandenen Fachkräfte. Für die Versorgungssicherheit ist daher zentral, in die Aus- und Weiterbildung von qualifiziertem Personal zu investieren und für Arbeitsbedingungen zu sorgen, die das Ausüben des Pflegeberufs attraktiv machen. Ein entsprechender Punkt ist in der Leitlinie aufzunehmen.
Neben einer bedarfsgerechten Sicherstellung der Versorgung ist die Sicherstellung der Qualität der Versorgung durch den Kanton zu wahren. Punkt 1 und 2 sind entsprechend jeweils mit dem Adjektiv «qualitativ» zu ergänzen.
Leitlinie 5 Ambulante Pflege
Gerade im Bereich ambulante Pflege bestehen Überschneidungen zu den Leitlinien 55+ (Beratung Angehöriger, Betreuung, Wohnsituation, bauliche Massnahmen etc.). Die klare Trennung führt zu einer eingegrenzten Sicht in Bezug auf beide Leitlinien und deren Zielgruppen (siehe grundsätzliche Anmerkungen oben).
Leitlinie 7 Qualität
Auch unter dieser Leitlinie ist auf die Sicherstellung von ausreichendem und qualifiziertem Personal hinzuweisen.