Wie oft hat sich die Schweiz schon gebrüstet, ein Vorzeigerechtsstaat zu sein und dabei zurecht auf Länder gezeigt, in denen Willkür und Verfolgung Andersdenkender herrschten. Sollte das geplante «Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus» am 13. Juni tatsächlich angenommen werden, nähert sich die Schweiz ironischerweise genau jenen Staaten an, die sie vorher angeprangert hat.
50 Rechtsprofessor*innen und die UNO haben sich vergeblich gegen die Bestimmungen gewehrt. Die Definition von Terrorismus ist vage und kann willkürlich angewendet werden. Etwas, das wir von autoritären Staaten kennen.
Auch ich bin ohne Wenn und Aber für die klare Bekämpfung jeglicher Art von Terrorismus. Nur müssen die Mittel dafür tauglich und rechtsstaatlich sein. Die Instrumente, die im neuen Terrorismusgesetz dafür vorgesehen sind, entsprechen diesen Voraussetzungen nicht. Ein krasser Fehltritt ist die vorgesehene Möglichkeit, Menschen zu bestrafen, bevor sie eine Tat begangen haben. Dafür stufen die Behörden sie als Gefährder*innen ein. Gestützt auf eine vage Definition von Terrorismus kann der Staat präventiv Massnahmen gegen sie verhängen, die kein Gericht prüfen muss.
Die Massnahmen sind schwere Eingriffe in die Grundrechte: Meldepflicht, Rayonverbot, Hausarrest. Diese können von den Behörden willkürlich verhängt werden. Auch Kinder sollen nicht verschont werden. Die Altersgrenze für das Verhängen von Massnahmen beträgt 12 bzw. 15 Jahre. Das verstösst klar gegen die Kinderrechte.
Zur echten Terrorbekämpfung braucht es umfassende Präventionsmassnahmen, etwa solche gegen Radikalisierung. Genau diese fehlen aber im Gesetz.
Wir Grüne sprechen uns klar für die Nein-Parole aus: Denn wem Freiheit und Rechtsstaat wichtig sind, der/die lehnt das Terrorgesetz ab.
Erschienen im Grünwärts Nr. 25, Mai 2021.
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