Am 23. September schreiben wir das Velo in die Verfassung und geben ihm damit die Bedeutung, die es verdient.
Wir VelofahrerInnen kennen es: zuweilen kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass das Velo ein Hinterbänkler-Dasein fristet. Mit dem Bundesbeschluss Velo bekommt das Velo seinen Platz in der Verfassung und damit bald auch auf den Strassen. Denn neben den Fuss- und Wanderwegen wird dank dem Bundesbeschluss dereinst auch das Velowegnetz in der Verfassung genannt, der Bund wird angehalten, Kantone und Dritte bei der Anlage und Erhaltung von Velonetzen zu unterstützen und dies zu koordinieren. Bei der Erfüllung von Bundesaufgaben müssen die Velowegnetze berücksichtigt werden. Die Erfahrung mit den Wanderwegen zeigt, die Nennung in der Verfassung ist ein wichtiges Instrument, um der Forderung nach Velowegen Nachdruck zu verleihen.
Mit einem Ja erhalten wir ein gutes Instrument, um Velowege zu fordern. Denn mehr Velowege braucht das Land dringend – ausgebaute Velowege bieten den FahrerInnen Sicherheit, machen das Velofahren attraktiv und schaffen somit auch Platz im ÖV. Wichtig ist uns zudem, dass das Velo seinen eigenen Raum erhält – die zunehmende Verschiebung von der Strasse auf das Trottoir ist keine Lösung, sondern verschiebt nur den Konflikt zwischen Velos und Autos. Darum sagen wir Ja im September, um dann nach der Abstimmung erst recht für Velowege einzustehen.
Erschienen im Grünwärts Nr. 14, August 2018.