Ein demokratiepolitisches Problem vor der Lösung
Zehntausende Menschen können sich mangels Bürgerrechts nicht im Kanton beteiligen – noch.
2021 lebten in Basel-Stadt 32’258 Menschen, die seit mindestens fünf Jahren hier wohnen, über 18 Jahre alt sind und eine Niederlassungsbewilligung haben. Dies sind 18,9 Prozent beziehungsweise fast jede fünfte Person, welche über 18 Jahre alt ist. All diese Menschen könnten bei einem Ja zum Einwohner:innen-Stimmrecht das aktive Wahlrecht erhalten.
Es ist dies nur die Spitze des Eisbergs. Mal abgesehen von all den unter 18-Jährigen, welche in Basel-Stadt leben, sind insgesamt 62’249 Personen hier wohnhaft und können nicht an den politischen Prozessen teilhaben. Das sind über 36 Prozent der Gesamtbevölkerung. Denn wie auf Bundesebene ist auch in Basel-Stadt das Schweizer Bürgerrecht Voraussetzung für das Stimmrecht, wobei gemäss Kantonsverfassung (noch) auch Personen ausgeschlossen sind, die wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden.
All denjenigen, welche vielleicht nicht bald vom Einwohner:innen-Stimmrecht profitieren, bleibt nur: Sich auf den mühsamen Weg zum Bürgerrecht zu machen, sofern dies aufgrund der restriktiven Praxis überhaupt möglich ist. Ein Blick nach Frankreich zeigt, wie die Bürgerrechte auch liberaler gehalten werden können. Ansonsten bleiben diesen Menschen nur die schwachen Mittel der Petition, der Vernehmlassungsverfahren und der Mitwirkung zum Beispiel über Parteien oder Quartierorganisationen.
Artikel erschienen im Grünwärts Nr. 39, November 2024