Damit die Gleichstellung in der nächsten Legislatur weiter vorangebracht werden kann, bedarf es dringend einer neuen Gesetzgebung, was die Elternzeit betrifft.
Bis jetzt ist im Schweizer Bundesrecht nur der Mutterschaftsurlaub geregelt. Es besteht kein geregelter Anspruch auf einen Vaterschaftsurlaub. Schweizer Arbeitgeber gewähren Vätern in der Regel kaum Vaterschaftsurlaub. Wenn ein Arbeitnehmer Vater wird, werden ihm ein bis zwei Tage Vaterschaftsurlaub gutgeschrieben. Das ist gleich viel wie bei einem Umzug. Dieser eine Tag reicht nicht mal annähernd aus, oft dauert schon die Geburt länger als einen Tag.
Selbst mit Elternzeit sind Väter nur unter gewissen Bedingungen zum Urlaub zu bewegen.
Ein Blick ins Ausland lohnt sich: Skandinavische Länder leben es seit Längerem vor. In Schweden ist es erlaubt, 480 Tage Elternzeit zu beziehen. Je 60 Tage  müssen Mütter und Väter beziehen, den Rest können sich die Eltern aufteilen. Auch Deutschland geht hier fortschrittlich voran: Elterngeld wird im nördlichen
Nachbarland während maximal 14 Monaten gezahlt. Die Eltern können sich diese Zeit beliebig untereinander aufteilen. Die einzige Einschränkung: Ein Elternteil muss mindestens zwei und darf höchstens zwölf Monate beziehen. Im Unterschied zur Schweiz, wo die Frauen während ihres Mutterschaftsurlaubs 80 Prozent des Einkommens erhalten, beträgt das Elterngeld nur 67 Prozent des Lohns.
Wichtig erscheint mir hier auch, dass wir künftig von Elternzeit und nicht von Vaterschaftsurlaub sprechen, egal in welcher Konstellation der Paarbeziehungen.
Es geht darum, dass beide Verantwortung übernehmen und sich bereits von Beginn weg an der elterlichen Fürsorge und Erziehung beteiligen. Elternzeit auch deshalb, weil beide gleichberechtigt für die Care-Arbeit, welche nicht monetär entlöhnt wird, aufkommen sollen.
Auch Väter profitieren
Wichtig ist, dass auch Väter die Elternzeit beanspruchen dürfen und auch sollen. Damit kann auch den Müttern der Wiedereinstieg ins Berufsleben erleichtert
werden. Auf diese Weise lässt sich auch hier die Gleichstellung voranbringen, die in der Schweiz noch so sehr hinterherhinkt.
WissenschaftlerInnen vom Stanford Institute for Economic Policy Research untersuchten in einer Studie die Auswirkungen einer Reform, die es Eltern in Schweden ab 2012 ermöglichte, den Elternurlaub nach der Geburt flexibler zu gestalten. Seither können Väter während des ersten Jahres nach der Geburt gleichzeitig mit den Müttern bis zu 30 Tage Urlaub beziehen. Gemäss der Untersuchung führte diese Regeländerung zu signifikanten gesundheitlichen Vorteilen für die Mütter.
Hoffnung in neues Parlament
Deshalb ist es grossartig, dass mit den National- und Ständeratswahlen 2019 ein neues Parlament mit vielen jungen Menschen, insbesondere auch Frauen,
zustande gekommen ist, damit solche Gesetze zu Gleichstellungsthemen endlich vorangebracht werden können. Diese Massnahmen kommen schliesslich der ganzen Gesellschaft zugute. Wie die Eidgenössische Koordinationskommission für Familienfragen schreibt: «Elternzeit ist nicht <bezahlte Ferienzeit>. Elternzeit ist eine gesellschaftspolitische Investition mit volkswirtschaftlicher und familienpolitischer Wirkung in die richtige Richtung.»
Artikel erschienen im Grünwärts Oktober 2019.
Laura Schwab, junges grünes bündnis nordwest