Der Bürgerrat anerkennt endlich, dass die bestehende Zunftordnung der Bürgergemeinde Basel verfassungswidrig ist. Es ist nicht mehr länger haltbar, den Frauen von der Mitgliedschaft in den Zünften auszuschliessen.
Die rot-grüne Minderheit im Bürgergemeinderat hat bereits seit langem auf den bestehenden Missstand hingewiesen. Allerdings ohne Erfolg (vgl. BzBasel). Auch das von der SP eingeholte Gutachten von zwei namhaften Rechtswissenschaftlerinnen der Universität Bern mit klarem Befund reichte dem Bürgerrat offensichtlich nicht. Zuerst musste das glasklare Ergebnis noch durch ein Gutachten von zwei Männern bestätigt werden. Nun liegt auch das klare Verdikt von Staatsrechtsprofessor Felix Uhlmann und Martin Wilhelm von der Universität Zürich vor: Die bestehende Zunftordnung ist diskrimi­nierend und verfassungswidrig. Dies scheint nun immerhin auch beim Bürgerrat angekommen zu sein, der jetzt (26. März 2021) eine Änderung der Zunftordnung per Anfangs des kommenden Jahres  ankündigt, die die Frauen den Männern beim Aufnahmeverfahren gleichberechtigt. Ein kleiner und längst über­fälliger Schritt in Richtung einer tatsächlichen Gleichstellung von Mann und Frau. Es ist zu hoffen, dass nun alle Zünfte die Zeichen der Zeit erkennen und baldmöglichst ihre frauenfeindlichen Aufnahmeregeln der Zeit anpassen. Die Fraktion des Grünen Bündnis freut sich.