Die Grünen Basel-Stadt unterstützen den neuen Energierichtplan im Grundsatz. Jedoch muss das Emissionsziel deutlich verschärft und die Umsetzung rasch eingeleitet werden.
Der Teilrichtplan Energie ist ein wesentliches Instrument, um die im Energiegesetz formulierten Klimaschutzziele umzusetzen. Der Wärmebedarf von Gebäuden trägt in der Schweiz und in Basel rund einem Viertel an die CO2-Emissionen bei. Die Gebäudsanierungsquote liegt in Basel weiterhin viel zu tief, bei weniger als einem Prozent. Der Energierichtplan ist deshalb unverzichtbar, um die im Energiegesetz formulierten Zielsetzungen zu erreichen.
2000W-Ziele reichen nicht aus
Das geltende Energiegesetz will die Emissionen bis 2050 auf eine Tonne CO2 pro Person beschränken. Die Grünen Basel-Stadt halten diese Zielsetzung für ungenügend, um schon nur die von der Schweiz mit dem Pariser Klimaabkommen eingegangenen Verpflichtung zu erfüllen. Selbst der Bundesrat hat nun beschlossen, in Sachen Treibhausgasemissionen bis 2050 klimaneutral zu werden. Der Kanton Basel-Stadt sollte hier seiner bisherigen Pionierrolle gerecht werden und die Innovationschancen einer raschen Umstellung auf eine netto emissionsfreie Wärmeversorgung bei Gebäuden ergreifen.
Deshalb müssen der Energierichtplan und die notwendigen Massnahmen angepasst werden. Das ändert nichts an der grundsätzlich richtigen Stossrichtung des kantonalen Teilrichtplans Energie. Jedoch müssen vom Kanton genügend und auch rechtzeitig die Ressourcen bereitgestellt werden, um die Zielsetzungen von Netto-Null so rasch als möglich zu erreichen.
Für die Fernwärme sind weitere erneuerbare Wärmequellen nötig
Für den vorgesehenen Ausbau der Fernwärme sind sofort weitere erneuerbare Wärmequellen zu planen und zu erschliessen: vor allem erneuerbare Umweltwärme und Sonnenenergie und allenfalls auch Kraftwerke aus Biomasse (Holz, Biogas). Auf keinen Fall soll der Ausbau der Fernwärme durch vermehrten Einsatz von fossilem Erdgas geschehen. Die Erreichung der Ziele durch die Verwendung von Biogas-Zertifikaten lehnen wir ab, da hier ausreichend zeitlicher Spielraum besteht.

KANTONALER TEILRICHTPLAN ENERGIE

A. Allgemeines / Übergeordnetes

1. Stimmen Sie dem kantonalen Teilrichtplan Energie grundsätzlich zu?

Ja. Der Teilrichtplan Energie ist ein wesentliches Instrument, um die im Energiegesetz formulierten Klimaschutzziele umzusetzen. Der Wärmebedarf von Gebäuden trägt in der Schweiz und in Basel zu rund einem Viertel der CO2-Emissionen bei. Die Gebäudesanierungsquote liegt in Basel weiterhin viel zu tief, bei weniger als ein Prozent. Der Energierichtplan ist deshalb unverzichtbar, um die im Energiegesetz formulierten Zielsetzungen zu erreichen.
Diese Zielsetzung im geltenden Energiegesetz will die Emissionen bis 2050 auf eine Tonne CO2 pro Kopf der Bevölkerung beschränken. Die Grünen Basel-Stadt sind der Meinung, dass diese Zielsetzung nicht genügt und der von der Schweiz mit dem Pariser Klimaabkommen eingegangenen Verpflichtung von Netto-Null bis spätestens 2050 angepasst werden muss. Dementsprechende politische Vorstösse sind eingereicht und werden eine politische Mehrheit finden. Auch der Bundesrat hat nun beschlossen, das Pariser Klimaabkommen umsetzen zu wollen.
Demgemäss müssen der Energierichtplan und insbesondere die notwendigen Massnahmen, die zur Zielerreichung notwendig sind, angepasst werden. Das ändert nichts an der grundsätzlich richtigen Stossrichtung des kantonalen Teilrichtplans Energie, setzt aber voraus, dass vom Kanton genügend und auch rechtzeitig die Ressourcen bereit gestellt werden, um die Zielsetzungen von Netto-Null zu erreichen.

2. Fehlen aus Ihrer Sicht Inhalte und/oder Massnahmen?

Ja. Damit der Ausbau der Fernwärme im vorgesehenen Ausmass und Zeitrahmen erreichbar ist, sind so rasch als möglich weitere erneuerbare Wärmequellen für die Fernwärme zu planen und zu erschliessen, in erster Linie erneuerbare Umweltwärme und Sonnenenergie (einschliesslich Strom) und gegebenenfalls auch weitere Kraft-werke auf Basis von erneuerbarer Biomasse (Holz, Biogas). Wir wollen auf keinen Fall, dass der Ausbau der Fernwärme durch vermehrten Einsatz von fossilem Erdgas geschieht. Die Erreichung der Zielsetzung durch die Verwendung von Biogas-Zertifikaten lehnen wir ab. Es besteht ausreichend zeitlicher Spielraum, um zu verhindern, dass dies notwendig wird.

B. Einleitung

3. Haben Sie generelle Anmerkungen zur Einleitung?

Ja. Es wird erwähnt, dass aus dem Teilrichtplan Energie direkt nur verhältnismässig geringe Kosten anfallen. Das ist richtig. Trotzdem würde es als Orientierungshilfe Sinn machen, die Grössenordnung der zu erwartenden Investitionen zu beziffern, die notwendig sein werden, um die Zielsetzungen zu erreichen.

C. Grundsätze der Energieplanung und Erläuterungen zur Energierichtplankarte

4. Haben Sie generelle Anmerkungen zu den Grundsätzen der Energieplanung und den Erläuterungen zur Energierichtplankarte?

Nein

D. Grundsätze und Aufbau der Massnahmenblätter

5. Haben Sie generelle Anmerkungen zu den Grundsätzen und dem Aufbau der Massnahmenblätter?

Nein

E. Rahmenbedingungen

6. Haben Sie generelle Anmerkungen zu den Rahmenbedingungen?

Ja. Bei den Rahmenbedingungen Bund ist festzuhalten, dass die aktuelle Gesetzgebung des Bundes und v.a. auch die Energiestrategie 2050 (noch) nicht konform ist mit den Verpflichtungen, die die Schweiz durch die Unterzeichnung des Pariser Abkommens eingegangen ist. Insbesondere die notwendige Reduktion der Emissionen aus fossilen Energiequellen auf Netto-Null ist in die Energiestrategie 2050 nicht eingeflossen. D.h., beispielsweise, dass die Reduktionsziele des Stromverbrauchs kaum einzuhalten sind, sondern im Gegenteil der Stromverbrauch ansteigen wird, wenn fossile Energieträger (z.B. im Verkehr) vollständig ersetzt werden müssen. Entscheidend ist, dass der zusätzliche Strom erneuerbar ist.
Bei den Rahmenbedingungen im Kt. BS werden die wichtigsten Eckwerte des Energiegesetzes aufgeführt. Es muss darauf hingewiesen werden, dass diese Eckwerte nicht den Notwendigkeiten entsprechen, wie sie sich aus der Zielsetzung des Pariser Abkommens ergeben. Dementsprechend sind bereits politische Bestrebungen im Gang, diese Eckwerte anzupassen. Die Grünen Basel-Stadt verlangen namentlich: dass die CO2-Emissionen bis spätestens 2050 auf Netto-Null gesenkt werden, dass die Fernwärme ebenfalls spätestens bis 2050 auf 100 Prozent CO2-neutral produziert wird, und dabei neben Abfall und Holz möglichst auch die unbeschränkt verfügbare Primärenergien (Umweltwärme und Sonnenenergie) zum Einsatz kommen sollten.
Bei den wichtigsten Massnahmen ist unter kantonaler Energieplanung zusätzlich aufzuführen: eine ausreichende information und Energieberatung der Bevölkerung, Hausbesitzern und andern Stakeholdern. Bei den Fördermassnahmen ist zu gergänzen, dass diese dem dringlichen Handlungsbedarf anzupassen sind.

F. Wärmenutzung und -versorgung 2016

7. Haben Sie generelle Anmerkungen zur Wärmenutzung und -versorgung 2016?

Ja. Bei den CO2eq-Emissionen pro Kopf von 3.7 Tonnen für den Kt. BS sollte darauf hingewiesen werden, dass darin die durch Importe verursachten Emissionen im Ausland nicht eingerechnet sind, ebenso sind diejenigen durch den internationalen Flug- und Schiffsverkehr nicht enthalten. Diese machen im schweizerischen Durchschnitt immerhin 8 Tonnen pro Kopf aus. Der tiefe Emissions-Wert für Basel (und die Schweiz) ist also trügerisch und Ausdruck davon, dass die kleine und wenig industrialisierte Schweiz einen sehr hohen Anteil von Industrie- und Landwirtschaftsprodukten importiert.
Strategischer Entscheid: Absenkung der Treibhausgasemissionen der Wärmeversorgung: die hier formulierte langfristige Zielsetzung von höchstens 0.45 Tonnen CO2eq. pro Kopf für die Wärmeversorgung wird nicht begründet, bzw. ergibt sich vermutlich aus den im Energiegesetz enthaltenen Maximum von eine Tonne pro Kopf. Bei der Wärmeversorgung ist es technisch machbar, einen Wert von Netto-Null anzupeilen und wir sehen keine Veranlassung, diesen Wert höher anzusetzen. Zumindest müsste ein höherer Wert begründet werden.

G. Kältenutzung und -versorgung

8. Haben Sie generelle Anmerkungen zur Kältenutzung und -versorgung?

Ja. Wir begrüssen es ausserordentlich, dass angesichts des heute schon vorhandenen Kältebedarfs im Kanton Basel-Stadt von 200 GWh (ca. 14% des Stromverbrauchs) und dessen voraussichtlichen Zunahme dieser in den Massnahmenblättern berücksichtigt wird. Durch diese ist sicherzustellen, dass der zunehmende Kältebedarf möglichst durch erneuerbare Quellen, d.h. klimaneutral gedeckt wird.

H. Energiepotenziale für die Wärmeversorgung

9. Haben Sie generelle Anmerkungen zu den Energiepotenzialen für die Wärmeversorgung?

Ja. Bei der Priorisierung der verfügbaren Energieträger sollte Elektrizität aus neuen erneuerbaren Quellen (Photovoltaik, Wind) aufgeführt werden, wenn vielleicht auch auf tiefer Stufe. Bei einem Zeit- und Planungshorizont bis 2050 ist davon auszugehen, dass in Zukunft zumindest zeitweise Überschusstrom aus erneuerbaren Quellen zur Verfügung stehen wird, welcher durch technische Verfahren (Power to Gas, Power to Liquid) auch für die Wärmeversorgung eingesetzt werden kann. Ebenso muss erneuerbarer Strom für Wärmepumpen eingesetzt werden.
Planungsanweisung Fernwärme: durch die Inbetriebnahme weiterer Energieproduktionsanlagen soll nicht nur die Zielvorgabe 80% CO2-neutral bei der Fernwärme bis 2020, sondern mehr, nämlich 100% erreicht werden. Insbesondere soll verhindert werden, dass durch die Steigerung der Nachfrage nach Fernwärme, die wir begrüssen, auch in Zukunft fossile Energie für die Bereitstellung von Fernwärme benötigt wird oder umgekehrt, die Nachfrage nach Fernwärme eingeschränkt befriedigt werden kann, weil diese nicht in ausreichendem Umfang klimaneutral zur Verfügung steht.
Wir unterstützen ausdrücklich die in der Planungsanweisung enthaltene kurzfristige Standortssuche für eine oder mehere Produktionsanlagen für Energiequellen für die Fernwärme.
Strategischer Entscheid Verdichtung Fernwärme: Die Information und der Einbezug der EinwohnerInnen/HausbesitzerInnen in den Fernwärme-Verdichtungsgebieten frühzeitig und von den Behörden aus gesucht werden muss. Auf Grund des vorliegenden Richtsplan, der Planungssicherheit für die Stillegung der Gasversrogung schafft, wird die Bereitschaft auf Fernwärme umzusteigen zunehmen.
Nutzung von Biogas: Es sollte begründet bzw. gerechtfertigt werden, weshalb Biogas ins Erdgasnetz der IWB eingespeist werden soll. Die Verwendung von Biogas zur Erhöhung der CO2-Neutralität der Fernwärme oder für lokale Wärmeverbünde ist aus unserer Sicht ebenso zu erwägen u.U. sinnvoller. Die Verwendung von Biogas aus der Landwirtschaft wird bevorzugterweise ohnehin direkt vor Ort für die Wärmeversorgung verwendet.
Nutzung von Energiepotenzialen des Grundwassers, von Fliessgewässern und der Erdwärme : Für Gebiete in welchen diese Energiepoteenziale zur Erreichung der Klimaziele prioritär sind, sollte das AUE Hauseigentümer und Investoren proaktiv über die vorhandenen Möglichkeiten informieren und gegebenfalls auch Potenzalabklärungen z.B. finanziert aus der Förderabgabe durchführen, auf welche Private als Grundlage für ihre Entscheide zurückgreifen können. Das betrifft beispielsweise Probebohrungen für die Erdwärmenutzung, die aus der Förderabgabe finanziert werden sollten.
Sonnenenergie für die Wärmenutzung: es ist unverständlich, dass das grosse vorhandene Potenzial angesichts der Wirtschaftlichkeit von Sonnenkollektoren nicht stärker genutzt wird. Die Ursachen dafür sind zu untersuchen und HausbesitzerInnen zu motivieren, die Sonnenenergie zu nutzen. Die Warnung, dass dem Orts- und Denkmalschutz angemessen Rechnung zu tragen ist, kommt offensichtlich immer noch mehr Bedeutung zu als der Motivation aus Gründen des Klimaschutzes, Sonnenenergie zu verwenden. Der Kanton sollte seine diesbezügliche Informations- und Energieberatung insbesondere auch bei Gewerbetreibenden intensivieren.
Gasstrategie: die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung bis spätestens 2050 muss zügig an die Hand genommen werden. Die dafür notwendigen regulatorischen Voraussetzungen (Beendigung der Versorgungspflicht durch die IWB für Komfortwärme und Kochgaskunden) sind unverzüglich an die Hand zu nehmen. Wir unterstützen insbesondere den Verzicht auf einen weiteren Ausbau des Gasnetzes, eine Entschädigung bzw. finanzielle Förderung der Umrüstung der noch vorhandenen 11’400 Anschlüsse von Kochgaskunden aus der Förderabgabe, und die Planung der etappierten Stillegung des Gasnetzes. Hingegen sind wir eher gegen eine sogenannte Ökologiesierung der Gasversorgung durch eine forcierte Einspeisung von Biogas. Für Biogas existieren zahlreiche Verwendungszwecke (Fernwärme, Nahwärmeverbünde, etc.) die wir als sinnvoller erachten. Die Erdgasnutzung soll nicht ökologisiert sondern aufgehoben werden. Die Verwendung von Biogaszertifikaten aus dem Ausland zur “Ökologisierung” des Erdgas sehen wir kritisch, insbesondere wenn nicht sichergesetellt werden kann, dass es sich dabei nicht um Biogas aus Biomasse handelt, die in Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion entstanden ist.
Wenn Erdgas als Übergangs-Energieträger bezeichnet wird, verstehen wir darunter, dass Erdgas die frühere Versorgung mit Kohle/Erdöl ersetzt hat und jetzt selber durch klima-neutrale Energie zu ersetzen ist. Keinesfalls darf mit diesem Begriff eine Forcierung des Erdgas-Verbrauchs einhergehen.
Für das noch zu erhaltende systemrelevante Gasnetz der Zukunft (vorwiegend für Industriezwecke) sind kostendeckende Tarife vorzusehen und es ist sicherzustellen, dass keine direkte oder indirekte Subventionierung von fossilem Erdgas stattfindet.
Bei der Dekarbonisierung der fossilen Wärmeversorgung sollte darauf verwiesen werden, dass damit auch eine teure und politisch unerwünschte Auslandabhängigkeit von zum Teil äusserst fragwürdigen Regimes aufgehoben wird, und die erneuerbaren Alternativen im Inland Arbeitsplätze schaffen.

I. Prognose Wärmeenergiebedarf 2035

10. Haben Sie generelle Anmerkungen zur Prognose des Wärmeenergiebedarfs 2035?

Ja. Strategisicher Entscheid: Insellösungen im Fernwärmegebiet. Bei (neuen) Insellösungen im Fernwärmegebiet wird eine effiziente Versorgung mit Wärme und Kälte mit einem möglichst hohen anteil an CO2-neutraler Energie gefordert. Der genannte Wert von ≥ 80% wird aber nicht begründet und wir können ihn auch nicht nachvollziehen.Da es sich hier um Neubauten handelt, sollte für solche Insellösung die Vorgabe ein nahe bei Null liegender Wert gelten, der nur in begründeten Ausnahmefällen nicht einzuhalten ist.
Grundsätzlich sind Insellösungen für Neubauten im bereits mit Fernwärme versorgten Gebieten zu begrüssen, weil sie die Fernwärme-Kapazitäten für Neuanschlüsse begünstigen.

J. Energieberatung und Förderstrategie

11. Haben Sie generelle Anmerkungen zur Energieberatung und zur Förderstrategie?

Ja. Wir unterstützen die hier gemachten Planungsanweisungen, möchten aber zwei Punkte hervorheben. Erstens: Die Energieberatung sollte nicht nur für Liegenschaftsbesitzer ausgebaut werden, sondern auch die Energiewirtschaft und Installateure erfassen. Es braucht auch in diesen Kreisen einen eigentlichen Mentalitätswandel und ausreichendes technisches Know-how, um die bestehenden Potenziale zu nutzen. Zweitens muss die Förderstrategie gegebenfalls auch quantitativ erweitert werden (Erhöhung der Förderabgabe) um die formulierten Zielsetzung zu erfüllen. Der Sanierungsbedarf ist enorm und seine Ausschöpfung setzt voaus, dass gezielt und ausreichend gefördert werden kann.

K. Zusammenfassung der strategischen Entscheide

12. Haben Sie generelle Anmerkungen zur Zusammenfassung der strategischen Entscheide?

Nein

L. Massnahmenblätter allgemein

13. Haben Sie generelle Anmerkungen zu den Massnahmenblättern?

Nein

M. Massnahmenblätter «Fernwärmegebiete»

14. Massnahmenblatt F01; Fernwärmegebiet Stadt Basel bestehend: Sind Sie mit dem Inhalt des Massnahmenblattes einverstanden?

Zum Teil.
Wenn nein, womit sind Sie nicht einverstanden?

  • Zielsetzungen: auf annhähernd 100 Prozent CO2-neutrale Produktion erhöhen
  • Prioritär zu nutzender Energieträger: Erdgas und Heizöl zur Spitzenlastdeckung minimieren

15. Massnahmenblatt F02; Fernwärmegebiet Riehen bestehend: Sind Sie mit dem Inhalt des Massnahmenblattes einverstanden?

Ja.
Wenn nein, womit sind Sie nicht einverstanden?

  • Zielsetzungen: Prioritär zu nutzender Energieträger

16. Massnahmenblatt F03; Erweiterung Fernwärmegebiet Stadt Basel: Sind Sie mit dem Inhalt des Massnahmenblattes einverstanden?

Ja.
Wenn nein, womit sind Sie nicht einverstanden?

  • Prioritär zu nutzender Energieträger: gegebenfalls auch Biogas aus lokaler Produktion Spitzenlastdeckung zur fossilen Energie minimieren
  • Vorgehen: Die Standortsuche für geeignete Energiezentralen ist mit hoher Priorität zu betreiben

Weitere Bemerkungen:
siehe weiter oben unsere generellen Bemerkungen zur Fernwärme

17. Massnahmenblatt F04; Optimierung Fernwärmegebiet Universitätsspital, Universität, ETH: Sind Sie mit dem Inhalt des Massnahmenblattes einverstanden?

Ja

18. Massnahmenblatt F05; Optimierung Wärmeverbund Theodor: Sind Sie mit dem Inhalt des Massnahmenblattes einverstanden?

Ja
Wenn nein, womit sind Sie nicht einverstanden?

  • Ausgangslage: Wir unterstützen Anschluss des Gebiets an Fernwärme

19. Massnahmenblatt F06; Optimierung Wärmeverbund Engelgasse: Sind Sie mit dem Inhalt des Massnahmenblattes einverstanden?

Ja
Wenn nein, womit sind Sie nicht einverstanden?

  • Ausgangslage: Wir unterstützen Anschluss an Fernwärme.

20. Massnahmenblatt F07; Optimierung Wärmeverbund Rankhof / Bäumlihof: Sind Sie mit dem Inhalt des Massnahmenblattes einverstanden?

Ja
Wenn nein, womit sind Sie nicht einverstanden?
Ausgangslage: Wir unterstützen Anschluss an Fernwärme

21. Massnahmenblatt F08; Optimierung Energieverbund Dreispitz: Sind Sie mit dem Inhalt des Massnahmenblattes einverstanden?

Ja
Weitere Bemerkungen:
Das Areal Dreispitz eignet sich aus unserer Sicht als Entwicklungsareal für eine zukunftsweisende Energieversorgung mit Vorbildcharakter, bei welcher Fernwärme, Energieholz, Abwärme, Erdwärme, Saisonspeicher kombiniert sind

22. Massnahmenblatt F09; Optimierung Energieverbund Rosental: Sind Sie mit dem Inhalt des Massnahmenblattes einverstanden?

Ja

23. Massnahmenblatt F10; Energieverbund Volta Nord: Sind Sie mit dem Inhalt des Massnahmenblattes einverstanden?

Ja

N. Massnahmenblätter «Bestehende Verbunde mit erneuerbarem Energieträger»

24. Massnahmenblatt V21; Energieverbund Erlenmatt Ost: Sind Sie mit dem Inhalt des Massnahmenblattes einverstanden?

Ja

25. Massnahmenblatt V22; Wärmeverbund Birseckstrasse: Sind Sie mit dem Inhalt des Massnahmenblattes einverstanden?

Ja
Wenn nein, womit sind Sie nicht einverstanden?

  • Prioritär zu nutzender Energieträger: Pyrolyseheizung sollte geprüft werden, Verwendung von Holzkohle zur Bodenverbesserung

O. Massnahmenblätter «Bestehende Verbunde mit BHKW oder fossilem Energieträger oder teilweise bereits erneuerbar, zu ökologisieren»

26. Massnahmenblatt V31; Energieverbund Novartis-Grossbasel: Sind Sie mit dem Inhalt des Massnahmenblattes einverstanden?

Ja

27. Massnahmenblatt V32; Energieverbund Roche: Sind Sie mit dem Inhalt des Massnahmenblattes einverstanden?

Ja
Wenn nein, womit sind Sie nicht einverstanden?

  • Prioritär zu nutzender Energieträger: Handelt es sich bei der Prüfung der Auswirkungen der aktuellen Kälte- und Wärmenutzung von Rheinwasser um einen Pilot, lassen sich die Ergebnisse verallgemeinern?

28. Massnahmenblatt V33; Wärmeverbund Breite: Sind Sie mit dem Inhalt des Massnahmenblattes einverstanden?

Ja

29. Massnahmenblatt V34; Wärmeverbund Gellertfeld: Sind Sie mit dem Inhalt des Massnahmenblattes einverstanden?

Ja
Weitere Bemerkungen: Im Zweifelsfall begrüssen wir Anschluss an die Fernwärme

30. Massnahmenblatt V35; Wärmeverbund Holee: Sind Sie mit dem Inhalt des Massnahmenblattes einverstanden?

Ja

31. Massnahmenblatt V36; Wärmeverbund Im Rheinacker: Sind Sie mit dem Inhalt des Massnahmenblattes einverstanden?

Ja

32. Massnahmenblatt V37; Wärmeverbund Im Langen Loh: Sind Sie mit dem Inhalt des Massnahmenblattes einverstanden?

Ja

33. Massnahmenblatt V38; Wärmeverbund Bruderholz: Sind Sie mit dem Inhalt des Massnahmenblattes einverstanden?

Ja
Wenn nein, womit sind Sie nicht einverstanden?

  • Zielsetzungen: Eine allfällige Versorgung mit Energieholz sollte durch Elektro-Lastwagen erfolgen, eine Pyrolyseheizung ist zu prüfen

P. Massnahmenblätter «Neue Verbunde in Entwicklungsgebieten»

34. Massnahmenblatt V41; Energieverbund Lehenmatt: Sind Sie mit dem Inhalt des Massnahmenblattes einverstanden?

Ja

35. Massnahmenblatt V42; Energieverbund Walkeweg: Sind Sie mit dem Inhalt des Massnahmenblattes einverstanden?

Ja
Weitere Bemerkungen: 2000 Watt-Areale entsprechen bezüglich CO2-Emission nicht den Verpflichtungen des Pariser Abkommen

36. Massnahmenblatt V43; Energieverbund Wolf Nord: Sind Sie mit dem Inhalt des Massnahmenblattes einverstanden?

Ja
Wenn nein, womit sind Sie nicht einverstanden?
Weitere Bemerkungen: 2000 Watt-Areale entsprechen bezüglich CO2-Emission nicht der Vereinbarung von Paris

37. Massnahmenblatt V44; Energieverbund Hafen: Sind Sie mit dem Inhalt des Massnahmenblattes einverstanden?

Ja
Weitere Bemerkungen: 2000 Watt-Areale gehen von der Emission von einer Tonne CO2– pro Kopf aus, wir verweisen darauf, dass dies nicht den Verpflichtungen des Pariser Abkommens entspricht.

38. Massnahmenblatt V45; Energieverbund Klybeck: Sind Sie mit dem Inhalt des Massnahmenblattes einverstanden?

Ja
Weitere Bemerkungen: 2000 Watt-Areale entsprechen nicht den Vereinbarungen des Pariser Abkommens, weil diese noch CO2-Emissionen von einer Tonne pro Kopf vorsehen, was nicht mehr zeitgemäss ist.

39. Massnahmenblatt V46; Energieverbund Bell-Areal: Sind Sie mit dem Inhalt des Massnahmenblattes einverstanden?

Ja
Weitere Bemerkungen: dito 2000 Watt

40. Massnahmenblatt V47; Energieverbund Stettenfeld: Sind Sie mit dem Inhalt des Massnahmenblattes einverstanden?

Ja
Weitere Bemerkungen: dito 2000 Watt

Q. Massnahmenblätter «Gebiete für koordinierte Nutzung des Grundwassers»

41. Massnahmenblatt K51; Kleinbasel Ost: Sind Sie mit dem Inhalt des Massnahmenblattes einverstanden?

Ja

42. Massnahmenblatt K52; Kleinbasel Nord: Sind Sie mit dem Inhalt des Massnahmenblattes einverstanden?

Ja

R. Massnahmenblätter «Eignungsgebiete»

43. Massnahmenblatt E61; Eignungsgebiet Erdwärme: Sind Sie mit dem Inhalt des Massnahmenblattes einverstanden?

Ja
Wenn nein, womit sind Sie nicht einverstanden?

  • Zielsetzungen: die Quote von 100% erneuerbar ist nur in begründeten Fällen zu unterschreiten

Weitere Bemerkungen: Die professionelle Beratung bei Sanierungen ist durch Förderbeiträge zu unterstützen

44. Massnahmenblatt E62; Örtlich ungebundene Umweltwärme: Sind Sie mit dem Inhalt des Massnahmenblattes einverstanden?

Ja
Wenn nein, womit sind Sie nicht einverstanden?

  • Zielsetzungen: die Quote von 100% ist nur in begründeten Fällen zu unterschreiten

Weitere Bemerkungen: Beratung ist durch Förderbeiträge zu unterstützen

S. Massnahmenblätter «Gebiete für grossräumige Machbarkeitsstudien»

45. Massnahmenblatt M81; Kleinbasel Nord: Sind Sie mit dem Inhalt des Massnahmenblattes einverstanden?

Ja

46. Massnahmenblatt M82; Grossbasel Ost: Sind Sie mit dem Inhalt des Massnahmenblattes einverstanden?

Ja

47. Massnahmenblatt M83; Dreispitz: Sind Sie mit dem Inhalt des Massnahmenblattes einverstanden?

Ja

T. Massnahmenblätter «Koordination mit Nachbargemeinden»

48. Massnahmenblatt N91; Weil am Rhein: Sind Sie mit dem Inhalt des Massnahmenblattes einverstanden?

Ja

49. Massnahmenblatt N92; Birsfelden, Münchenstein, Muttenz: Sind Sie mit dem Inhalt des Massnahmenblattes einverstanden?

Ja

50. Massnahmenblatt N93; Lörrach: Sind Sie mit dem Inhalt des Massnahmenblattes einverstanden?

Ja

51. Massnahmenblatt N94; Dreispitz Süd (Gemeinde Münchenstein): Sind Sie mit dem Inhalt des Massnahmenblattes einverstanden?

Ja

52. Massnahmenblatt N95; Huningue: Sind Sie mit dem Inhalt des Massnahmenblattes einverstanden?

Ja

53. Massnahmenblatt N96; St-Louis: Sind Sie mit dem Inhalt des Massnahmenblattes einverstanden?

Ja

U. Wirkungsabschätzung

54. Haben Sie Anmerkungen zur Wirkungsabschätzung?

Ja. Die Zielsetzung von 0.45 Tonnen CO2 pro Kopf bis 2050 von einem Ausgangswert von 1.85 Tonnen entspricht einer Reduktion von nur 75 Prozent gegenüber heute, was wie oben erwähnt nicht den Verpflichtungen des Pariser Abkommens entspricht. Wir halten diese Zielsetzung als für zu wenig ambitioniert. Sie beruht u.a. auf der Annahme, dass die Fernwärme ab 2020 zu 80 Prozent klima-neutral ist, dann dieser Anteil konstant bleibt. Den Wärmebedarf der Gebäude durch Effizienzmassnahmen um 35 Prozent zu reduzieren halten wir für ambitioniert aber machbar. Wir plädieren dafür, sich an Netto-Null bis 2050 zu orientieren und die entsprechendem Massnahmen zu ergreifen, um diese Zielsetzung zu erreichen. Die Verwendung von Erdgas zur Wärmeversorgung von Gebäuden muss bis 2050 auf Null sinken. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich in Zukunft der Preis für CO2-Emissionen deutlich erhöhen wird, d.h. klimaneutrale Massnahmen sich immer besser rechnen werden. Wir halten nicht zuletzt deshalb diese Zielsetzung für realisierbar.

V. Richtplankarte

55. Haben Sie Anmerkungen zur Richtplankarte?

Nein