Gummigeschosse sind höchst gefährlich. Treffer im Augenbereich können zur Erblindung führen, Verletzungen am Hals sogar zum Tod. Nach zwei Schwerverletzten in Basel ist es höchste Zeit, den Einsatz strenger zu regeln. Gummigeschosse sollen nur noch eingesetzt werden dürfen, wenn keine risikoärmeren Einsatzmittel zur Abwehr der konkret vorliegenden Gefahr ausreichen.
Wiederholt schwerste Augenverletzungen
Das Risiko schwerer Körperverletzungen bis zum Verlust des Augenlichts und Todesfällen – durch Treffer im Halsbereich – lässt sich beim Einsatz von Gummigeschossen auch mit intensiver Schulung der Polizeimitarbeitenden und grosser Vorsicht nicht ausschliessen. Bereits 2016 verlor beim FCB-Spiel vom 10. April ein Unbeteiligter das Augenlicht.
Beim aktuellsten Beispiel vom 24. November 2018 erlitten mindestens drei Menschen Augen- und Kopfverletzungen durch Gummigeschosse. Bei mindestens einer Person ist bis heute unbekannt, ob sie das Augenlicht verloren hat oder ob es nach dem direkten Treffer ins Auge gerettet werden konnte.
Tote und Schwerverletzte werden in Kauf genommen
Aufgrund der Streuung der Gummigeschosse nach der Schussabgabe besteht gemäss einer Stellungnahme der Vereinigung unabhängiger ÄrztInnen von 2002[1] eine statistische Wahrscheinlichkeit von 35 %, bei einer Schussdistanz von 20 m das Gesicht, den Hals oder den Nacken zu treffen. Hinzu kommt die Gefahr von Abprallern und auch menschliches Versagen kann trotz Übung nie ausgeschlossen werden.
«Beim nächsten ausgeschossenen Auge oder gar Todesfall soll kein Politiker, keine Politikerin welcher Couleur auch immer sagen können, sie hätten dies nicht gewusst,» hielt die Vereinigung unmissverständlich fest.
«Wer Gummigeschosse einsetzen will, nimmt bewusst in Kauf, dass es zu Toten und Schwerverletzten kommt», warnte 2012 auch Frank Richter von der Gewerkschaft der Polizei in Nordrhein-Westfalen.
Gesetzliche Regelung und zurückhaltender Einsatz
BastA! Co-Präsidentin Tonja Zürcher und die Mitunterzeichnenden von BastA!, Grünen und SP wollen solch schwere Verletzungen verhindern und fordern in einer Motion, dass Gummigeschosse nur dann eingesetzt werden dürfen, wenn keine risikoärmeren Einsatzmittel zum Abwehren der konkret vorliegenden Gefahr ausreichen. Zudem sind die Androhung des Einsatzes, die Distanz und Zielrichtung bei der Schussabgabe sowie weitere Vorsichtsmassnahmen zu regeln, um schwere Verletzungen soweit irgendwie möglich zu vermeiden und Unbeteiligte sowie Personen, die der polizeilichen Anordnungen nachkommen wollen, zu schützen.
Tonja Zürcher appelliert an die Pflicht der Politik: «Wir tragen eine Verantwortung für die Gesundheit von Demonstrierenden und Fussballfans – egal ob wir ihre Einstellungen und Anliegen teilen oder nicht.»