Heute hat die Immunitätskommission den Antrag der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt auf Aufhebung der Immunität von Sibel Arslan im Zusammenhang mit der Frauendemo vom 14. Juni 2020 einstimmig abgelehnt. Dieser Entscheid stärkt aus Sicht von BastA! und GRÜNEN Basel-Stadt grundlegende demokratische Prinzipien. Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft in dieser Sache bleibt damit absolut nicht nachvollziehbar.
Politisches und demokratisches Engagement findet nicht nur in Parlamenten und den zugehörigen Kommissionen statt. “Ein demokratisches Land braucht zivilgesellschaftliches Engagement und Parlamentarier:innen, die hier Brücken schlagen und Netzwerke bilden”, erklärt Benjamin van Vulpen, Co-Präsident GRÜNE Basel-Stadt. Nur so lässt sich ein Volkswille auch in die parlamentarische Arbeit übersetzen. Aus diesem Grund braucht es die relative Immunität von Abgeordneten.
Sibel Arslan hat genau das am 14. Juni 2020 getan. Sie war auf Anfrage von Frauen, inter-, nonbinärer und trans Personen zur Demo geeilt und hatte mit Zustimmung der Polizei vermittelt. Wir danken Sibel für dieses wertvolle Engagement. Wir erwarten von unseren Parlamentarier:innen, dass sie handeln, wenn es brennt und wenn sie um Unterstützung gebeten werden!
Vorgehen der Staatsanwaltschaft nicht nachvollziehbar
Die nationalrätliche Immunitätskommission stellt in ihrer Medienmitteilung generell die strafrechtliche Relevanz des Vorfalls infrage. “Statt notwendiger Aufarbeitung von Menschenhandel und Gewaltverbrechen verzettelt sich die Basler Staatsanwaltschaft lieber in der Verfolgung engagierter Abgeordneter”, erklärt Sina Deiss, Co-Präsidentin BastA! Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft ist damit für die Parteien BastA! und GRÜNE absolut verfehlt und nicht nachvollziehbar.