Individualbesteuerung – was ist das?

Bei der Individualbesteuerung wird das Einkommen einer Person einzeln und also nicht das zusammengerechnete Einkommen einer Veranlagungsgemeinschaft (Ehe / eingetragene Partnerschaft) besteuert. Dabei wird z.B. mit Hilfe von Abzügen auf dem Nettoeinkommen auf die individuelle finanzielle Leistungsfähigkeit der steuerpflichtigen Person Rücksicht genommen.

Warum ist die Individualbesteuerung gerecht?

​Heute wird in der Schweiz die Individualbesteuerung nur bei alleinstehenden Personen und unverheirateten Paaren angewendet. Verheiratete Paare und gleichgeschlechtliche Paare, welche in einer eingetragenen Partnerschaft leben, werden hingegen gemeinsam besteuert. Ihre jeweiligen Einkommen werden also zusammengerechnet.

Die Steuersätze in der Schweiz sind progressiv ausgestaltet. Das heisst, je höher das Einkommen, desto höher ist der Steuersatz, zu dem es versteuert wird. Folglich kann das Zusammenrechnen von Einkommen dazu führen, dass gemeinsam besteuerte Paare bei gleichem Einkommen höhere Steuern bezahlen als Paare oder Einzelpersonen, die individuell besteuert werden. Dieses Phänomen wird in der Schweiz «Heiratsstrafe» genannt.

In einigen Kantonen ist aber auch das Gegenteil der Fall. Dort wird der Heiratsstrafe mit unterschiedlichen Tarifmodelle – verbreitet ist z.B. das Splittingmodell, wobei das gemeinsam besteuerte Einkommen für die Bestimmung des Steuersatzes durch zwei geteilt wird – begegnet. Dadurch werden gemeinsam besteuerte Paare vorteilhafter besteuert als individuell besteuerte alleinstehende Personen oder unverheiratete Paare. Die Einführung der zivilstandsunabhängigen Individualbesteuerung würde diese Ungerechtigkeiten beseitigen und somit die steuerliche Bevorzugung einzelner Lebensformen beenden.

Führt die Individualbesteuerung auch noch zu weiteren Vorteilen?

Die Individualbesteuerung schafft die notwendigen steuerlichen Anreize, dass sich Arbeit für Frau und Mann lohnt:
Auf Bundesebene und in jenen Kantonen, in denen die Heiratsstrafe noch nicht abgeschafft wurde, werden gemeinsam besteuerte Paare steuerlich schlechter gestellt, wenn beide Partner einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Vor allem in Familien mit Kindern kann das dazu führen, dass mehrheitlich Frauen ihre Arbeitstätigkeit markant reduzieren oder aufgeben. Wird nämlich während der Arbeitszeit auch noch eine Kinderbetreuung benötigt, hat dies gleich doppelt negative Folgen. Betreuungskosten und höhere Steuern führen im schlimmsten Fall dazu, dass am Ende trotz mehr Arbeit weniger Geld übrig bleibt.

Durch die (oft unfreiwillige) Reduktion der Erwerbstätigkeit der Ehefrauen wird zudem in vielen Fällen die Rolle des Vaters als «Versorger» zementiert. Das ist nicht mehr zeitgemäss. Die Individualbesteuerung kann deshalb zur Gleichstellung in der Familie beitragen.

Gesamtwirtschaftliches Potential der Individualbesteuerung: Dank der Individualbesteuerung könnte die Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt gefördert werden. Viele gut ausgebildete Frauen bleiben nach der Geburt ihrer Kinder der Arbeit fern – auch aufgrund der Heiratsstrafe. Die Individualbesteuerung wäre deshalb ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung des Fachkräftemangels in vielen Schweizer Wirtschaftszweigen.

Die Initiative wurde am 9. September 2022 eingereicht.

GRÜNE im regionales Unterstützungskomitee