Bekanntlich gilt aktuell aufgrund des Corona-Virus ein Veranstaltungsverbot für Veranstaltungen von über 1000 Teilnehmenden. In Basel-Stadt brauchen Veranstaltungen ab 200 Teilnehmenden zudem eine Bewilligung des Gesundheitsdepartements. Von diesem Verbot ist die Veranstaltungsbranche besonders betroffen. Bereits werden auf Bundesebene und auf kantonaler Ebene Entlastungsmassnahmen für betroffene Unternehmen, insbesondere die unbürokratische Bewilligung von Kurzarbeit, diskutiert.
In der Veranstaltungsbranche sind namentlich Kulturschaffende, Künstlerinnen sowie Veranstaltungstechniker häufig selbstständig erwerbend und/oder auf Stundenbasis angestellt. Sie haben keine Möglichkeit zur Kurzarbeit und sind gegen Arbeitslosigkeit nicht versichert, so dass sie vom Veranstaltungsverbot besonders hart betroffen sind. Nicht nur die bereits abgesagten Veranstaltungen, sondern vor allem auch die Unklarheit der Dauer des Veranstaltungsverbots bzw. der Bewilligungspflicht führt dazu, dass Selbstständigerwerbende kaum mehr Aufträge erhalten und immense Umsatzeinbussen verzeichnen, deren Höhe und Dauer ebenfalls unbekannt ist.
Vor diesem Hintergrund bitte ich die Regierung um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Wie schätzt der Regierungsrat die kurz-, mittel-, langfristigen wirtschaftlichen Auswirkungen bzw. finanziellen Einbussen für die Veranstaltungsbranche im Kanton ein, insbesondere von jenen Unternehmen, welche keine Möglichkeit zur Anmeldung von Kurzarbeit haben?
  2. Weiss der Regierungsrat wie viele Betriebe und deren Auftragnehmend/Freelancer von den Einschränkungen betroffen sind? Steht der Regierungsrat mit diesen bereits in Kontakt und kennt er deren Anliegen?
  3. Rechnet der Regierungsrat mit einer Zunahme von Konkursen im Kanton in der Veranstaltungsbranche durch das geltende Veranstaltungsverbot?
  4. Was könnte der Kanton tun, um vom Veranstaltungsverbot besonders stark betroffene Unternehmen und freie Mitarbeitende in dieser Ausnahmesituation Unterstützung zu gewähren?
  5. Wäre insbesondere die Einrichtung eines Veranstaltungsverbots-Härtefallfonds zugunsten von stark betroffenen Unternehmen und freien Mitarbeitenden und zur Sicherung von Arbeitsplätzen denkbar und rechtlich zulässig? Wenn ja: wäre der Regierungsrat bereit, die Schaffung eines solchen Härtefallfonds zur Ausrichtung von Ausfallentschädigungen an die Hand zu nehmen?
  6. Wäre der Kanton anderweitig bereit, von der Situation besonders stark betroffene Kleinunternehmen, Kulturschaffende und Künstlerinnen zu unterstützen (z.B. durch kostenlose (Rechts-)Beratung, tiefere Raummieten bei kantonseigenen Räumlichkeiten, Schaffung von mehr Planungssicherheit in der Veranstaltungsbranche etc.)?
  7. Wie bringt sich der Regierungsrat aktuell auf Bundesebene bei der Findung einer Lösung für stark betroffene Unternehmen ein?
  8. Wie verhält sich der Kanton selbst als Veranstalter in der jetzigen Situation? Hält er an seinen durch seine Dienststellen organisieren Veranstaltungen unter 1000 Teilnehmenden fest und/oder besteht intern ein Planungsstopp? Entschädigt der Kanton Dienstleistende, wenn eine Veranstaltung abgesagt bzw. verschoben werden musste?
  9. Wie sieht die Praxis bei der Bewilligung von Veranstaltungen ab 200 Teilnehmenden aus? Werden gestellte Gesuche kurzfristig und unbürokratisch bewilligt? Welche konkreten Kriterien führen zu einer Bewilligung und welche zu einer Absage? Welche Massnahmen (Bsp. Hygiene, Datenerfassung, Verhältnis Teilnehmer/Platz) können von Veranstaltern ergriffen werden, um den Veranstaltungsbetrieb weiterhin bewilligt zu bekommen?
  10. Wie viele Gesuche sind bis heute eingegangen? Wie viele davon wurden gutgeheissen?
  11. Was macht der Kanton sonst noch, um den schädlichen Auswirkungen der bestehenden Rechts- und Planungsunsicherheit in der Veranstaltungsbranche entgegenzuwirken?

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