Im Oktober 2018 stellte ich den Anzug zur Einführung eines Vater- und Co- Mutterschaftsurlaubes auf Gemeindeebene. Der Gemeinderat lehnte den Anzug ab mit der Begründung, dass auf Bundesebene eine Initiative zum Vaterschaftsurlaub zur Abstimmung käme. Der Gemeinderat verpasste es damals, Stellung zum geforderten Urlaub der Co-Mutter bei der Geburt eines Kindes zu nehmen. Nun ist seit dem 1. Januar 2021 der Vaterschaftsurlaub auf Bundesebene verankert. In Basel-Stadt ist dieser seit dem 1. Januar 2021 für eingetragene Partnerschaften und Verheiratete einheitlich umgesetzt. Ganz anders sieht dies in Riehen aus: Die eingetragene Partnerin erhält bei der Geburt eines Kindes der Partnerin lediglich fünf Urlaubstage, der Vater hingegen zehn. Diese Ungleichbehandlung ist sicher nicht mehr zeitgemäss. In Riehen müssen frisch gebackene Co-Mütter nach wie vor entweder ihre Ferientage auf die Tage nach der Geburt legen oder sie versuchen unbezahlte Ferien einzuziehen, was sich nur gut verdienende Familien leisten können. Ich bitte den Gemeinderat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Warum ist das Riehener Reglement immer noch so ausgearbeitet, dass die Co-Mutter schlechter gestellt wird als der Vater? Basel-Stadt hat sein Reglement per 1. Januar 2021 angepasst (Siehe § 36, Absatz b).
  2. Ist der Gemeinderat bereit, diese stossende Schlechterstellung von Mitarbeiterinnen in Riehen zu beheben? Wenn nein, warum nicht? (Siehe SG 162.410 aus der Verordnung betreffend Ferien und Urlaub der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons Basel-Stadt {Ferien- und Urlaubsverordnung, FUV}, in Kraft seit 1.1.21).

Für die Beantwortung danke ich dem Gemeinderat.