Die zwei Meter Abstand Regel bleibt auch nach der Lockerung der Massnahmen sehr wichtig, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. In zahlreichen Basler Quartieren wird die Einhaltung von Abstandsregeln durch Fussgänger*innen jedoch durch die bisher sehr nach dem MIV orientierte Verkehrsplanung und die daraus folgende Platzbeschränkung für Fussgänger*innen verhindert. Vor allem in dicht besiedelten Quartieren wie bspw. im St. Johann oder Matthäus stellt sich heraus, dass die Anzahl an Personen auf den Trottoirs, die einkaufen gehen oder am Spazieren sind, es nicht zulässt,sich mit einem Abstand von zwei Metern zu begegnen. Dies liegt nicht daran, dass diese Menschen sich nicht an die Empfehlungen des Bundes halten möchten, sondern dass die verkehrsplanerischen Umstände (enge Trottoirs) dies nicht ermöglichen. Menschen weichen deshalb vermehrt auf die Strassen aus, was gefährlich ist. Die Interpellantin sieht den Kanton in der Pflicht, die Umstände in dieser ausserordentlichen Lage den Bedürfnissen und Empfehlungen anzupassen, sodass die Menschen sich auch zu Fuss mit zwei Meter Abstand begegnen können.
Unter diesen Überlegungen bittet die Interpellantin aufgrund der Aktualität des Themas den Regierungsrat um die mündliche Beantwortung folgender Fragen:

  1. Ist sich der Regierungsrat der Problematik der zu engen Trottoirs auf dem dicht besiedelten städtischen Raum bewusst und gibt es bereits Lösungsansätze für dieses Problem?
  2. Teilt der Regierungsrat die Meinung, dass Art. 7 des Epidemiengesetzes in Verbindung mit §109 der Kantonsverfassung Basel-Stadt genügend Berechtigung bieten, um die dynamische Verkehrsfläche auf einzelnen Strassen situativ so einzuschränken, dass das gesundheitsbedingte Ausweichen des Fussverkehrs auf Strassenflächen risikoarm oder risikolos für die Dauer der Gültigkeit der BAG-Massnahmenmöglich ist?
  3. Hat der Regierungsrat schon in Erwägung gezogen, den starken Rückgang des MIVdazu zu nutzen, in dicht besiedelten Gebieten entsprechende Massnahmen zuergreifen, die den Fussgänger*innen den Vortritt gewähren?
  4. Gibt es in Parkhäusern zurzeit mehr leerstehende Parkplätze aufgrund desausbleibenden Pendelverkehrs? Wenn ja, bestünde eine Möglichkeit, Parkplätze auf öffentlichem Grund in Parkhäuser umzulagern und so zusätzliche Flächen für Fussgänger*innen zu schaffen?
  5. Besteht die Möglichkeit gewisse autofreie Zonen in der Stadt einzurichten, um das sichere Spazieren zu ermöglichen? (Bspw. Sperrung des Unteren Rheinwegs für nicht ansässige Autos und Freigabe der Strasse für Fussgänger*innen, evtl. inklusive Parkplätze.).
  6. Stehen dem Kanton Mittel zur Errichtung von temporären Begegnungszonen zur Verfügung?
  7. Ist der Regierungsrat bereit, auf dem Trottoir angebrachte weisse und blaue Parkplätze (z.Bsp. Güterstrasse, Steinen/Spalenring usw.) temporär aufzuheben, um das Kreuzen unter Fussgängerinnen und Fussgängern auf dem Trottoir zu erleichtern?
  8. Hat der Regierungsrat schon in Erwägung gezogen, während der Corona-Pandemie zwecks Schaffung von genügend Freiraum für die Bevölkerung verkehrsfreie Tage einzuführen?

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