In der April-Sitzung hat der Grosse Rat die Motion Dominique König mit Stichentscheid des Präsidenten abgelehnt. Die Knappheit dieses Entscheids zeigt, dass dieser vierspurige Autobahnzubringer als Weiterführung bei der Autobahnabfahrt City quer unter den Geleisen hindurch Richtung Dorenbach sehr umstritten bleibt.
Aus der Grossratsdebatte ging nicht hervor, wie der Stand der Planung und Projektierung ist, wer zuständig ist und wer in welchem Mass für die Kosten aufkommen soll. Weiter wurde nicht dargelegt, wie durch die Schaffung von neuen Strassenkapazitäten die Kompensation durch flankierende Massnahmen auf dem Lokalstrassennetz erfolgen soll.
Deshalb bitte ich die Regierung um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Bei wem liegt die Federführung der Planung und Projektierung des ab St. Alban-Ring (ab Autobahnausfahrt City) weiterführenden Nationalstrassenstückes ABAC-City?
  2. Wie ist der Stand der Projektierung? Gemäss der bei Autoverkehrsverbänden publizierten Variante wurde mehr Planungsarbeit aufgewendet als nur ein Federstrich auf dem Stadtplan. Darauf weist die Tatsache hin, dass schon Modellrechnungen mit dem Gesamtverkehrsmodell gemacht wurden.
    Wie viele Gelder wurden für Studien, Vorprojekt und Projekt schon ausgegeben?

    1. Was zahlt der Bund und was ist der Anteil des Kantons?
    2. Unter welchen Konti werden diese beim Kanton abgebucht?
  3. Bei anderen Projekten ist es Usus, dass hierzu Ausgabenbeschlüsse des Grossen Rates anbegehrt werden. Warum wurde dem Grossen Rat nicht ein Ausgabenbericht oder Ratschlag für diese Vorarbeiten und Kosten unterbreitet?
  4. Bis wann wird der Regierungsrat dem Grossen Rat eine Vorlage für einen Projektierungskredit für die Weiterbearbeitung dieses Autobahnastes unterbreiten?
  5. Gemäss Umweltschutzgesetz USG BS Art. 13, Abs. 2 muss auch nach 2020 die neue auf Hochleistungsstrassen geschaffene Kapazität durch flankierende Massnahmen im gleichen Mass auf dem übrigen Strassennetz kompensiert werden. Wie und mit welchen Massnahmen gedenkt der Regierungsrat dies umzusetzen?
  6. Das Öffentlichkeitsprinzip hält fest, dass Berichte und Studien von öffentlichem Interesse einsehbar gemacht und publiziert werden müssen. Wann wird der Regierungsrat die bis anhin bereits erarbeiteten Studien und Varianten öffentlich machen und diese im Internet publizieren?

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