Dem Kantonsblatt vom 23. Oktober 2019 konnte man entnehmen, dass das JSD für die Beschaffung von Lebensmittel auf der Suche nach einem neuen Lieferanten oder einer neuen Lieferantin ist. Offensichtlich soll die heute grosse Anzahl verschiedener Zulieferer reduziert und die Beschaffung zentralisiert werden. Ins Auge sticht, dass das Zuschlagskriterium Preis mit 100 Prozent gewichtet wird.
Auf Bundesebene wurde im Frühsommer dieses Jahres die Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) vom Parlament einstimmig verabschiedet. Ein Hauptziel bei der Revision war, die Beschaffungsordnungen von Bund und Kantonen einander soweit möglich und sinnvoll anzugleichen. Weiter wurde mit der Revision des BöB auch die
Nachhaltigkeit als Gesetzesziel verankert. Neu orientiert sich das Gesetz nicht mehr nur an der Wirtschaftlichkeit, sondern an sozialer, ökologischer und wirtschaftlicher Nachhaltigkeit. Weiter sind die Zuschlagskriterien mit mehreren Qualitätsaspekten ergänzt worden. Zudem soll in Zukunft nicht mehr das «günstigste», sondern das «vorteilhafteste» Angebot den Zuschlag erhalten.
Die revidierte, interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (iVöB) soll bis Ende November dieses Jahres ebenfalls vorliegen.
In diesem Zusammenhang bittet die Interpellantin die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Stimmt die Vermutung, dass die heutige Beschaffung der Lebensmittel für das JSD zentralisiert werden soll? Falls ja, was sind die Gründe für diesen Entscheid?
  2. Stimmt die Vermutung, dass die heutigen Lieferanten*innen aus der Region stammen? Die Interpellantin bittet um eine Auflistung der bisherigen Lieferanten*innen, inkl. deren Standort.
  3. Inwiefern kommt es, gemäss Einschätzung der Regierung infolge dieser Zentralisierung zu einer Reduktion von Lebensmitteln aus regionaler Produktion?
  4. Wie stellt sich die Regierung – auch vor dem Hintergrund der oben erwähnten Revision des BöB – dazu, dass bei der Ausschreibung einzig der Preis als Zuschlagskriterium genannt wird und keine Vorgaben bezüglich Qualität und Herkunft der Lebensmittel gemacht wird?
  5. Inwiefern wurde die kantonale Fachstelle für öffentliche Beschaffung (kFöB) in das Ausschreibungsverfahren miteinbezogen, bzw. welche Anregungen wurden von ihr ggf. gemacht und wie wurden diese vom JSD berücksichtigt?
  6. Inwiefern teilt die Regierung die Ansicht, dass der Kanton mit seinem enormen Beschaffungsvolumen und entsprechend grosser Hebelwirkung hinsichtlich einer nachhaltigen Beschaffung Verantwortung übernehmen muss und ihm diesbezüglich auch eine Vorbildrolle zukommt?

Zum Geschäft