Bezüglich Lärmtaxe ist die Antwort des Regierungsrats auf die Interpellation Nr. 60 fehlerbehaftet. Korrekt ist, dass das zur Berechnung der Lärmtaxe zu Grunde gelegte eine Grundtaxe, das Flugzeuggewicht sowie einen zeit- und lärmabhängigen Kofaktor beinhaltet und an allen französischen Flughäfen zur Anwendung kommt. Aber nicht nur die Grundtaxen sind in Frankreich flughafenspezifisch unterschiedlich, und am EAP vergleichsweise sehr günstig, auch die Kofaktoren heben sich am EAP im Vergleich zu den übrigen französischen Flughäfen deutlich nach unten ab. Zudem wird am EAP eine andere Zeiteinteilung praktiziert, die weder dem französischen, noch dem Schweizer Modell entspricht.
Das französische Zeitmodell unterscheidet zwischen Tagesstunden (06-18 h), Abendstunden (18-22 h) und Nachtstunden (22-06 h), das Schweizer Modell zwischen Tagesstunden (06-22 h), erste und letzte Nachtstunde (22-23h, 05-06 h) sowie zweite Nachtstunde (23-24 h). Am EAP gilt eine Nachtflugsperre zwischen 00-05 h, Starts sind erst ab 06 h gestattet. Die Lärmtaxe ist am EuroAirport zeitlich aber wie folgt gestaffelt: 06-22 h, 22-24 h / 05-06 h sowie 00-05 h (Betriebssperrzeit).
An den Flughäfen Lyon (in schwach besiedeltem Gebiet gelegen) und Basel-Mulhouse war 2015 die Grundtaxe zur Berechnung der Lärmtaxe am günstigsten, in Paris-Orly (in sehr dicht besiedeltem Agglomerationsraum) am teuersten. Mit Abstand am günstigsten war und ist der Kofaktor am Flughafen Basel-Mulhouse.
Lärmtaxenbeispiele
(Quellen: EPA Network, Progress report on aircraft noise abatement in Europe, 2015 und Réglement des Redevances Aériennes EAP 2015 und 2018)
A320-200, 74 t, Akustikgruppe 2 (schlecht):

A320-200, 74 t, Akustikgruppe 4 (Standard):

Eine zweckgebundene Lärmtaxe wird am EuroAirport seit 2005 erhoben. Gemäss Antwort des Baselbieter Regierungsrats auf die Interpellation Nr. 2018/74 betrugen die Einnahmen von 2010 bis 2017 insgesamt € 3’909’438. Demgegenüber steht ein vom EAP per Ende 2017 geleisteter Aufwand von € 6’899’520 für bauliche Schallschutzmassnahmen in vier elsässischen Gemeinden. Aus der IP-Antwort geht ferner hervor, dass dem Lärmschutzfonds ein Kostenüberschuss von rund 2.5 Mio. Euro anhaftet.
Gemäss oben genannter Quelle war der 2008 eingeführte Nachtzuschlag (werktags nach Schweizer Zeitmodell, sonn- und feiertags mit zusätzlichen Zuschlägen für die Morgenstunden 06-08 h) für Starts und Landungen von 2013 bis 2017 defizitär, weil im Gegenzug für Landungen zu Tagesstunden ein Rabatt auf die Landegebühr gewährt wird. Für die am EAP stationierte Flotte mit vier Rotationen pro Tag erfolgen in der Regel vier Starts und drei Landungen zu Tagesstunden (an Sonn- und Feiertagen ein Start zu Morgenstunden) und nur eine Landung zur Nachtzeit. Im genannten Zeitraum belief sich das Defizit auf 2.1 Mio. Euro, die zu Lasten des Betriebsgewinns gingen.

Die Festlegung des Gebührenreglements liegt in der Kompetenz des EAP-Verwaltungsrats.
In der Debatte zum Fluglärmbericht vom 19.9.2018 äusserte sich Regierungsrat Ch. Brutschin dahingehend, dass einzig der Kanton Basel-Stadt direkter Partner vom EuroAirport sei, auch in wirtschaftlicher Hinsicht. Es müsste also im Interesse unseres Kantons liegen, die Tarifierung mit ökologischem Bezug kostengerecht zu gestalten und keinesfalls damit das Betriebsergebnis des Flughafens zu belasten. Dies nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund, dass mit einem allfälligen Bahnanschluss enorme Ausgaben anstehen, wozu der Flughafen bei entsprechender Reservebildung einen eigenen Beitrag leisten könnte.
Aus obigen Ausführungen ergeben sich folgende Fragen:

  1. Welche Grundtaxen gelten 2018 an den französischen Flughäfen Lyon und Paris-Orly?
  2. Wie beurteilen die von Basel-Stadt mandatierten Verwaltungsräte des EAP den Umstand, dass die erhobene Lärmgebühr die Kosten für Schallschutzmassnahmen nicht zu decken vermag und der Lärmschutzfonds vom Betriebsgewinn des Unternehmens mitgetragen werden muss?
  3. Sind die von Basel-Stadt mandatierten Verwaltungsräte des EAP bereit, sich konkret für eine Erhöhung der Lärmtaxe einzusetzen, die zu einem ausgeglichenen Ergebnis im Lärmschutzfonds führt? Wenn nein, weshalb nicht?
  4. Wie beurteilen die von Basel-Stadt mandatierten EAP-Verwaltungsräte den Umstand, dass die Zeitzuschläge trotz zunehmendem Nachtflugverkehr und trotz mehrfacher Aufschläge in den letzten fünf Jahren nicht zu einem ausgeglichenen Ergebnis, sondern zu einem Rabattüberschuss zu Lasten des Betriebsgewinns geführt haben?
  5. Sind die von Basel-Stadt mandatierten Verwaltungsräte des EAP bereit, sich konkret für eine Erhöhung der Zeitzuschläge und/oder eine Reduktion des Rabatts auf die Landegebühr zu Tagesstunden einzusetzen, um ein ausgeglichenes Ergebnis zu erzielen? Wenn nein, weshalb nicht?

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