Das Stadtteilsekretariat Basel-West (STSBW), das Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt (BVD) und das Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB) führten am Mittwoch 13. Januar eine Online-Infoveranstaltung zur Planauflage für das sogenannte Tschudiparking durch. Rund 400 Personen nahmen daran teil. Präsentiert wurden der aktuelle Stand der Planung, der Ablauf der gestarteten Planauflage und die damit verbundene Einsprachemöglichkeiten für die betroffene Quartierbevölkerung. Nur Befürwortende und ein Moderator waren mit Bild sichtbar, keine Kritiker*innen des Projekts. Fragen und kritische Kommentare konnten nur per Chatfunktion eingebracht werden. Der Moderator vom STSBW stellte fest, dass rund 400 Fragen eingereicht worden seien und bekräftigte, dass das STSBW „sich grosse Mühe gebe, diese Fragen auch schriftlich aufzuarbeiten“.
Wenige Tage nach der Veranstaltung wurden auf der Website des STSBW zwei PDF aufgeschaltet, die Antworten auf die Fragen enthalten. Seitens des STSBW wurden 17 Fragen beantwortet. Seitens des BVD und des UKBB wurden gerade mal sechs (!) Antworten auf konkrete Fragen publiziert. Anschliessend folgt ein Abschnitt der angibt, dass alle Fragen, die nicht mündlich beantwortet worden seien, aufgelistet würden. Verschiedene Teilnehmer*innen, fanden jedoch die von ihnen gestellten Fragen in dieser Liste nicht.
Eine riesige Liste von Fragen wird jedoch mit wenigen Abschnitten gewissermassen abgeschmettert, mit folgender Begründung:
“Aus verfahrensrechtlichen Gründen darf parallel zur öffentlichen Planauflage auf inhaltliche Fragen, Bemerkungen und Anregungen keine Beantwortung vorweggenommen werden, sondern es dürfen nur Verständnisfragen beantwortet werden, was am Info-Anlass ausführlich geschah. Sämtliche Fragen, Beanstandungen und Anregungen zum Inhalt der Planungsmassnahmen sind deshalb im Rahmen des laufenden Auflage-und Einspracheverfahrens (nochmals) schriftlich und begründet bis am 12. Februar 2021 an Städtebau & Architektur, Dufourstrasse 40/50, Postfach, 4001 Basel, einzureichen.”
In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Haben das BVD und das UKBB im Antwort-Dokument trotz der Angabe, dass „alle“ Fragen aufgeführt würden, ihnen politisch nicht genehme Fragen bewusst weggelassen?
  2. Wie beurteilt der Regierungsrat den Umstand, dass eine ihm unterstellte Behörde nicht sämtliche Fragen aus der Bevölkerung berücksichtigt?
  3. Am Anlass wurden nicht nur Verständnisfragen, sondern auch inhaltliche Fragen, Bemerkungen und Anregungen beantwortet. Sieht der Regierungsrat hier eine Inkongruenz zwischen dem Verhalten am Anlass und der schriftlichen Antwort?
  4. Auf welche Gesetzesartikel werden die „verfahrensrechtlichen Gründe“ abgestützt, mit denen eine inhaltliche Beantwortung von Fragen abgewiesen werden?
  5. Das BVD hat „Kundenfreundlichkeit“ als einen seiner Schwerpunkte definiert. Inwiefern ist die bürokratische Hürde, dass bereits einmal gestellte Fragen erneut eingereicht werden sollen, mit dieser Absichtserklärung vereinbar?
  6. Wird der Regierungsrat die am Infoanlass gestellten Fragen beantworten, wenn diese gesammelt eingereicht werden?

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