Im Laufe des 25. Januar 2022 veröffentlichte das private Abstimmungskomitee „Tierschutz statt Menschenrechte“ gegen die Primateninitiative auf seiner Webseite eine Videobotschaft von Regierungsrat Lukas Engelberger und verbreitete es anschliessend auf den Sozialen Medien. Im Video posiert Lukas Engelberger vor einem Plakat des genannten Komitees. Auf dem Plakat der Satz „Tierschutz nicht Menschenrechte“ zu sehen, der tatsachenwidrig insinuiert, die Initiant*innen forderten Menschenrechte für nichtmenschliche Primaten. Die Initiative verlangt jedoch Grundrechte (!), was auch die beiden Urteile des Appellationsgerichts und des Bundesgerichts betreffend die Zulässigkeit der Initiative klar bestätigen.
In seiner Botschaft warnt Lukas Engelberger u.a. vor „Verwässerung der Menschenrechte“ und „gravierenden Folgen“ bei Annahme der Initiative und schliesst mit den Worten „Deshalb empfiehlt Ihnen der Regierungsrat ein Nein zu dieser Initiative“ (vgl. auch Artikel in der BZ vom 28.01.2022 und Onlinereports vom 31.01.2022 dazu).
Es ist der Regierung nicht grundsätzlich untersagt, sich in einem Abstimmungskampf zu beteiligen. Die Regierung ist aber angehalten sachlich und ausgewogen zu informieren. Spätestens mit dem oben zitierten Schlusssatz muss beim „durchschnittlich aufmerksamen und politisch interessierten Stimmbürger“, auf dessen Wahrnehmung es gemäss Rechtsprechung zur Verletzung der politischen Rechte und der Freiheit der Meinungsbildung ankommt, der Eindruck entstehen, es handle sich um eine offizielle Verlautbarung des Regierungsrates als Behörde analog der (zulässigen und sachlichen) Empfehlung im Abstimmungsbüchlein (und nicht etwa um eine private Einzelaktion von Herrn Engelberger). Die Information erfolgt hier allerdings nicht, wie sonst üblich und zulässig, auf offiziellen Kanälen, wie etwa im Rahmen einer Medienkonferenz, sondern durch
ein privates Abstimmungskomitee, das das ihm zur Verfügung gestellte Videostatement öffentlich verbreitet und kommentiert.
Diese Art und Weise der Intervention von Regierungsrat Engelberger in einen Abstimmungskampf erweckt staatspolitische und staatsrechtliche Bedenken, die über die aktuelle Abstimmungsvorlage zur Primateninitiative hinausgehen.
In diesem Zusammenhang stellt die Interpellantin dem Regierungsrat folgende Fragen:

  1. Wusste der Gesamtregierungsrat vom Vorgehen von Lukas Engelberger in Bezug auf die Unterstützung des privaten Abstimmungskomitees? Hat er diesem zugestimmt? Falls nicht: Beabsichtigt er, sich davon zu distanzieren? Wenn ja: In welcher Form?
  2. Wie beurteilt der Regierungsrat das Vorgehen von Lukas Engelberger in a) staatspolitischer b) staatsrechtlicher Hinsicht in Bezug auf das von der Rechtsprechung entwickelte behördliche Propagandaverbot und die Pflicht zur sachlichen und ausgewogener Information?
  3. Hält er die Behauptung, die Volksinitiative verlange „Menschenrechte“ für Primaten, für eine sachliche Information über das Volksbegehren?
  4. Wie beabsichtigt der Regierungsrat in der kurzen noch verbleibenden Zeit bis zur Volksabstimmung den potentiell entstandenen Schaden an der Meinungsbildung durch die Intervention von Lukas Engelberger in Bezug auf die Primateninitiative zu beheben?

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