Im Kanton Bern gelangen Kontaktdaten von Restaurantbesuchenden seit dem 10. Mai 2021 über die Registrierungsapplikationen direkt in eine zentrale Datenbank des Kantons. Aus den Medien konnte entnommen werden, dass auch der Bund und weitere Kantone dieses Vorgehen ins Auge fassen (Der gläserne Gast, Republik).
Diese Vorratsspeicherung ist jedoch aus mehreren Gründen abzulehnen. Grundsätzlich soll der Staat nur so viele Daten sammeln und bearbeiten, wie für die Aufgabenerfüllung wirklich nötig sind. Auch sollte die Datensammlung möglichst datensparsam, d.h. so zurückhaltend wie möglich, freiwillig und dezentral erfolgen.
Die Regelung, dass die Daten eines Gastes dezentral gespeichert werden und das Contact-Tracing nur im Falle eines positiv getesteten Gastes die Kontaktdaten von den Gastronomiebetrieben herausverlangt, hat sich bewährt. Dabei geht der Kanton bei der Kontaktdatenerhebung heute schon sehr weit. Vor dem zweiten Lockdown hatte es noch genügt, die Daten einer Person pro Tisch zu erheben. Heute müssen die Gastronomiebetriebe jede Person registrieren lassen und sogar die Identität des Gastes überprüfen.
Das Vorgehen, dass die Daten der Gäste über eine Kontakterhebungsapplikation direkt an den Staat gehen und dort zentral gespeichert werden, ist problematisch und der Nutzen ist unklar. So wurden im vergangenen Sommer und Herbst von den Gastronomiebetrieben sehr viele Kontaktdaten gesammelt, die offenbar jedoch kaum von den Gesundheitsbehörden nachgefragt worden sind. Eine zentrale Datenbank würde es zudem ermöglichen, Bewegungsprofile zu erstellen und es würde sichtbar, wer wo mit wem verkehrt, wer wo und wie häufig hingeht. Selbst wenn keine Bewegungsprofile erstellt werden sollen, ist diese Vorratsspeicherung vielen Gästen nicht geheuer und es widerspricht den Grundsätzen des Datenschutzes. Auch würde damit ein erheblicher Aufwand und ein schlechtes Gefühl bei vielen Gästen erzeugt werden. Die Gastronominnen und Gastronomen würden so gezwungen werden, massenhaft Daten zu erheben, ohne dass Aufwand und Ertrag in einem guten Verhältnis stehen. Sie riskieren weitere Gäste zu verlieren. Nicht zu unterschätzen ist zudem, dass vor allem kleine Betriebe mit digitalen Lösungen schnell überfordert sind. Ausserdem sind die Kontakterhebungsapplikationen, welche zum Einsatz kommen, bezüglich des Datenschutzes häufig ungenügend.
Die Gastronomie hat unter den restriktiven und einschneidenden Massnahmen massiv gelitten. Eine weitere Regelung, welche Gastronomen überfordern und Gäste vergraulen könnte, ist abzulehnen.
Im Kanton Bern wurde denn auch bereits zum sog. Datenstreik aufgerufen und es ist, wie aus den Medien entnommen werden konnte, auch bereits eine Beschwerde beim Bundesgericht gegen die Vorratsspeicherung hängig.
Ich bitte die Regierung um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  • Teilt die Regierung die Ansicht, dass auf eine zentrale Speicherung aller Gästedaten durch eine Kontakterhebungsapplikation, so wie es der Kanton Bern seit dem 10. Mai 2021 macht, zu verzichten ist?
  • Teilt die Regierung die Ansicht, dass im Kanton Basel-Stadt keine zentrale Speicherung der Daten eingeführt werden soll und eine solche Lösung auch auf Bundesebene abzulehnen ist?
  • Ist die Regierung bereit, im Rahmen ihrer Möglichkeiten (insbesondere in der GDK) darauf Einfluss zu nehmen, dass der Bund und andere Kantone von einer zentralen Datenspeicherung (durch eine Kontakterhebungsapplikation) der Gästedaten Abstand nimmt?
  • Anerkennt die Regierung, dass die Gastronomie seit einem Jahr massivsten Restriktionen ausgesetzt ist, grosse Bemühungen in Schutzkonzepte investiert hat und daher keine Behinderung durch weitere Vorgaben, sondern vielmehr weitere Lockerungen angezeigt sind und z.B. im Aussenbereich auf die Kontaktdatenerhebung ganz verzichtet werden könnte?
  • Welche Daten braucht der Kanton für das Contact-Tracing und welche Daten werden im Falle eines positiv getesteten Gastes heute von den Betrieben verlangt?

Geschäfte