Mit einer Gesetzesinitiative soll das im November 2020 angepasste Wohnraumfördergesetz verbessert werden.
Es war wohl eine der knappsten Abstimmungen im Kanton überhaupt: Die Referendums-Abstimmung vom November 2020 gegen das Wohnschutzgesetz ging mit einem Unterschied von lediglich 56 Stimmen und einem Ja-Anteil von 50,05 Prozent verloren. Mit dem Referendum gegen das Nicht-Wohnschutzgesetz der bürgerlichen Parteien im Grossen Rat hat Rot-Grün gleichzeitig eine Initiative eingereicht, die im Groben dem Vorschlag der Bau- und Raumplanungskommission (BRK) entspricht, in dem Rot-Grün eine knappe Mehrheit besitzt. Die Grünen sind zwar nicht Teil des Initiativkomitees, unterstützten diese aber.
In Basel findet eine verhängnisvolle Verdrängung statt, indem vermehrt bezahlbarer Wohnraum dem Markt entzogen wird. Tausende Menschen haben in Basel in den letzten Jahren wegen Renditesanierungen und den daraus folgenden Massenkündigungen ihre Wohnung verloren und mussten in teilweise viel teurere Wohnungen umziehen. Das brachte viele Einzelhaushalte und Familien an den Rand der Existenz. Um diesen Trend zu stoppen, reicht das bestehende Wohnraumfördergesetz (WRFG), das im November 2020 angenommen wurde, nicht. Den rein renditeorientierten Investor*innen bietet es nach wie vor zu viel Schlupflöcher, um ihre schädliche Politik weiter zu treiben. So ist heute beispielsweise die Umwandlung von Mietwohnungen in Stockwerkeigentum nicht vom Gesetz betroffen, und nur die 50 Prozent preisgünstigsten Wohnungen ab fünf Wohneinheiten werden geschützt. Faktisch sind damit nur rund 20 Prozent aller Wohnungen im Kanton geschützt respektive unter Kontrolle gestellt, was zu wenig ist.

Wohnschutz als Klimaschutz

Die Initiative will einerseits mehr Mietwohnungen unter die Mietzinskontrolle bringen, indem sie die Ausnahmen beschränkt. Sie will andererseits aber nicht einfach alle Vermieter*innen gängeln. So sollen mit der Initiative Vermieter*innen, die nur die notwendigen und nicht-renditegetriebenen Sanierungen vornehmen, mit einem vereinfachten Bewilligungsverfahren einen Vorteil haben. Somit wird die heutige Splittung des Wohnungsmarktes und die Benachteiligung der «anständigen» Vermieter*innen, die bezahlbaren Wohnraum anbieten, abgeschafft. Die Initiative achtet zudem darauf, dass den notwendigen ökologischen Sanierungen kein Riegel geschoben wird, indem sie diese weiterhin zulässt. Die Initiative kann auch als Mittel für den Klimaschutz betrachtet werden. Sie vermeidet die unnötige Vernichtung früher aufgewendeter Energie, der so genannten «grauen Energie», indem unnötige Sanierungen und Abbrüche verhindert werden. Denn rund 20 Prozent des gesamten Energieverbrauchs bei Gebäuden fällt bei Abbrüchen, Sanierungen und Neubauten an.
Mit Annahme der Initiative sind die Probleme des Wohnungsmarktes noch nicht aus der Welt geschafft. Die Mietzinskontrolle gilt nur für die fünf Jahre nach der Sanierung und die Wohnungsknappheit wird damit nicht bekämpft. Hierfür müssen wir die Schaffung von neuem und ökologisch und sozial nachhaltigem Wohnraum auf den Transformations-Arealen unterstützen, wie wir es in unserem Positionspapier «Basel 2035: grösser, grüner und gerechter» 2017 gefordert haben. Damit auf den Transformations-Arealen solcher Wohnraum geschaffen wird, haben wir die Initiative «Basel baut Zukunft» mitlanciert. Die vorliegende Wohnschutzinitiative bleibt aber ein wichtiges Puzzleteil in der Wohnpolitik des Kantons, indem sie den Bestand vor überteuerten Sanierungen schützt. Der Vorstand der Grünen und die Mitglieder haben mit grossem Mehr die Ja-Parole zum echten Wohnschutz gefällt.
Erschienen im Grünwärts Nr. 27, Oktober 2021.