Ja zum Covid-19-Gesetz
Angesichts der Covid-19-Epidemie hat der Bundesrat seit März 2020 verschiedene Verordnungen zu deren Bewältigung erlassen. Diese stützen sich in erster Linie auf das Epidemiengesetz oder auf den Artikel 185 der Bundesverfassung.
Demokratiepolitischer Fortschritt
Nach einem Vernehmlassungsverfahren wurde das Covid-19-Gesetz in der Herbstsession 2020 von National- und Ständerat verabschiedet. Es regelt nicht nur die medizinische Versorgung der Bevölkerung, sondern insbesondere auch die wirtschaftliche Unterstützung für Unternehmen, Selbstständige, Arbeitnehmende oder Kulturschaffende.
Gegen das Covid-19-Gesetz wurde das Referendum von den «Freunden der Verfassung» ergriffen. Mit dieser eher symbolischen Aktion wird eine Sorge um die Grundrechte kundgetan, wobei vergessen wird, dass das Gesetz in einem ordentlichen – wenn auch dringlichen – Verfahren mehrmals vom eidgenössischen Parlament beraten wurde. Das Gesetz regelt den notwendigen Einbezug der Kantone und des Parlaments und ist somit ein demokratiepolitischer Fortschritt. Es ist zudem auf die Bewältigung der Covid-19-Pandemie beschränkt und zeitlich befristet.
Finanzielle Unterstützung
Die Grünen haben sich erfolgreich für einen Ausbau der Härtefallhilfen und der Kurzarbeitsentschädigungen sowie
für die Unterstützung des Kulturbereichs eingesetzt. Eine Ablehnung des Gesetzes würde viele dieser Erfolge gefährden und insbesondere auch die wirtschaftliche Unterstützung der Betroffenen infrage stellen. Daher braucht es ein Ja zum Covid-19 Gesetz.
Erschienen im Grünwärts Nr. 25, Mai 2021.
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