Der Schweizer Filmmarkt ist klein, gute Rahmenbedingungen, eine soziale Absicherung für die Filmschaffenden und eine aktive Kulturpolitik sind für die Vielfalt und die Qualität wichtig. Der Bund ist heute ein bedeutender Förderpartner des Schweizer Films. Eine wichtige Rolle kommt auch den kantonalen Förderstellen sowie der SRG als Koproduzentin von unabhängigen Schweizer Filmen zu. Mit einer Quote für europäische und Schweizer Filme sowie mit einer Investitionspflicht leisten auch Fernsehsender bereits heute einen Beitrag zur Förderung des Schweizer Films.
Dies ganz im Gegensatz zu den grossen internationalen Streaming-Anbietern: Sie erwirtschaften zwar hohe Gewinne, tragen aber nur wenig zur Schweizer Film- und Kinolandschaft bei. Neu sollen auch diese dazu verpflichtet werden, mindestens 30 Prozent europäische Filme anzubieten und vier Prozent ihrer in der Schweiz erwirtschafteten Einnahmen in hiesige Produktionen zu investieren. Ziel der Änderungen sind auch lange Spiesse für die Schweizer Filmbranche. Denn die meisten europäischen Staaten kennen bereits heute analoge oder sogar noch weitergehende Regelungen.

Für einen vernetzten Kulturplatz

Der grenzüberschreitende Austausch von Ideen ist für die Kultur zentral. Für die Schweiz als kleines, vielsprachiges und mit ihren Nachbarstaaten eng vernetztes Land gilt das ganz besonders. Doch seit der Annahme der Masseinwanderungsinitiative kann die Schweiz nicht mehr an den europäischen Kultur- und Filmförderprogrammen teilnehmen.
Diese Situation ist für die Schweizer Kultur- und Filmschaffenden ähnlich schmerzlich wie der teilweise Ausschluss von Schweizer Forschenden aus «Horizon Europe». Mit dem neuen Filmgesetz wurde die Schweizer Filmförderung nun an jene der Europäischen Union angeglichen. Das ist ein erster, wichtiger Schritt, damit eine Beteiligung der Schweiz am europäischen Kulturförderprogramm «Creative Europe» zukünftig wieder möglich ist.
Erschienen im Grünwärts Nr. 29, April 2022.