Ja zum revidierten Freizeitgarten-Gesetz
Das Gesetz über die Freizeitgärten muss knapp zehn Jahre nach der Annahme des Gegenvorschlags zur Initiative zum Schutz der Familiengärten überarbeitet werden, um Missverständnisse und Unklarheiten abzubauen. Der Regierungsrat hat darum 2021 Änderungen vorgeschlagen, um Pächterwechsel schneller abwickeln zu können und Wartezeiten für Interessent*innen zu verkürzen. Durch klare Rollenverteilungen zwischen Pächter*innen, Gartenvereinen und der Verwaltung soll auch vermehrt Rechtssicherheit geschaffen werden. Anders als oft behauptet, werden mit der Revision keine Anpassung beim Schutz der Mindestflächen, der Öffnung der Areale oder der Möglichkeit der gemeinsamen Nutzung durch gemeinnützige Vereine vorgeschlagen. Es werden lediglich die Abläufe und Mitwirkungsmöglichkeiten der Gartenvereine neu festgelegt.
Aus Sicht der GRÜNEN besonders zu begrüssen ist die Verknüpfung des Freizeitgartengesetzes mit übergeordneten kantonalen Strategien wie zum Beispiel der Biodiversitätsstrategie oder dem Stadtklimakonzept. Mit diesem Bezug werden die Freizeitgartenareale vermehrt ein Ort der Erholung, der Begegnung und der ökologischen Vielfalt sein. Nach einer emotional geführten Grossratsdebatte haben SVP und BastA! mit fadenscheinigen Argumenten das Referendum ergriffen, weshalb wir im September über die Vorlage abstimmen werden. Die GRÜNEN haben sowohl bei der Vernehmlassung als auch bei der Behandlung des Geschäfts im Grossen Rat der Teilrevision des Freizeitgartengesetzes zugestimmt.
Artikel erschienen im Grünwärts Nr. 30 im August 2022.
Mehr zu allen Abstimmungsvorlagen