Die Grünen unterstützen die Revision des kantonalen Steuergesetzes, wonach der Kanton neu die Kirchensteuern direkt veranlagen darf.
Unsere Kantonsverfassung anerkennt vier Religionsgemeinschaften als öffentliche-rechtliche Körperschaften und verleiht ihnen das Recht von ihren Mitgliedern Steuern nach deren wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu erheben. Gegenwärtig erheben alle vier Religionsgemeinschaften ihre Steuern selbst, wobei sie bereits heute auf die Steuerdaten des Kantons angewiesen sind.
Eine Softwareumstellung des Bundes zwingt nun den Kanton und die Religionsgemeinschaften zu einem Systemwechsel. Für die bisherige kantonale Praxis besteht nämlich keine Standardsoftware mehr. Da die Entwicklung einer eigenen, individuellen Softwarelösung für die vier Kirchen teuer und risikobehaftet wäre, ist es sachgerecht, wenn der Kanton die Kirchensteuern zusammen mit den ordentlichen Steuern veranlagt und einzieht.
Diese pragmatische Lösung wird bereits heute von vielen Kantonen praktiziert und ändert nichts am heutigen System der hinkenden Trennung von Kirche und Staat. Bei Annahme der Vorlage bestimmen die Kirchen bzw. deren Mitglieder immer noch selbst, ob sie eine eigene Software entwickeln oder den Kanton beauftragen und ihn dafür vergüten wollen.
Mittel für Kernaufgaben statt Software
Auch der Datenschutz ist mit der neuen Lösung gewährleistet und die Religionsgemeinschaften können ihre Mittel für ihre Kernaufgaben und andere wichtige Funktionen ausserhalb der Seelsorge verwenden: So fördern sie die Integration von Zugezogenen, haben niederschwellige und kostenlose Angebote für Menschen in schwierigen Lebenslagen wie Obdachlose oder Sans Papiers, und zwar unabhängig von der Religionszugehörigkeit. Auch betreiben sie Kinder- und Jugendarbeit, die ohne Leistungsdruck für die Kinder und ohne finanzielle Last für die Eltern einhergeht. Sie unterstützen nationale und internationale Hilfswerke und leisten einen Beitrag zum Stadtbild und Denkmalschutz, weshalb auch nicht von einer ungerechtfertigten Subvention die Rede sein kann.
Die grundlegende Frage nach der Trennung von Kirche und Staat anhand einer technischen Steuervorlage aufzubringen, ist nicht sachgerecht, weshalb der Revision des Steuergesetzes zuzustimmen ist.
Artikel erschienen im Grünwärts April 2019