Die EU-Waffenrichtlinie will den Zugang zu halbautomatischen Waffen erschweren und den Informationsaustausch zwischen den Staaten verbessern. Als assoziiertes Mitglied des Schengen-Raums muss die Schweiz die neuen Bestimmungen übernehmen, oder fällt sonst aus dem Schengen/Dublin-System.
In der Praxis wird sich nicht viel ändern, denn die Schweiz konnte als Schengen-Mitglied eine ganze Reihe von Ausnahmen für Ordonnanzwaffen und SchützInnen aushandeln: Es wird weder ein nationales Waffenregister eingeführt, noch werden den KäuferInnen medizinische oder psychologische Tests auferlegt. Der Bundesrat hätte die Gelegenheit nutzen können, um den Umlauf von Waffen weiter einzuschränken und ein zentrales Register einzurichten.
Waffen besser zurückverfolgen
Um die Rückverfolgbarkeit von Waffen zu verbessern, müssen WaffenhändlerInnen die durchgeführten Transaktionen schnell kommunizieren, die derzeitigen InhaberInnen halbautomatischer Waffen müssen sich anmelden und alle Elemente einer Waffe werden nun bei der Herstellung gekennzeichnet. Schliesslich wird der Informationsaustausch zwischen den Schengen-Staaten erleichtert. Diese bescheidenen Innovationen werden zu mehr Sicherheit und Prävention beitragen.
Mehr Sicherheit für die Bevölkerung
Gemessen an der Anzahl der Schusswaffen pro Kopf in der Welt (zwischen 2,5 und 3 Millionen Schusswaffen sollen in der Schweiz im Umlauf sein) liegt die Schweiz an dritter Stelle – mit dramatischen Folgen bezüglich häuslicher Gewalt oder der Anzahl der Selbstmorde pro Schusswaffe. Tatsächlich ist die Schusswaffe das Instrument, das dem Opfer die geringste Überlebenschance lässt.
Eine Einschränkung und bessere, wenn auch bescheidene Kontrolle des zivilen Waffenbesitzes würden zu einer erhöhten Sicherheit für die Bevölkerung beitragen. Dieses Projekt geht den ersten Schritt in die richtige Richtung, indem es den Besitz halbautomatischer Waffen beschränkt.
Artikel erschienen im Grünwärts April 2019.