Unsere beiden Kantone wollen ihre Gesundheitsversorgung künftig gemeinsam gestalten, planen und regulieren und haben zu diesem Zweck in einem mehrjährigen Prozess die Grundlagen dazu erarbeitet.
Es werden dabei drei übergeordnete Ziele verfolgt: eine optimierte Gesundheitsversorgung der Bevölkerung, eine deutliche Dämpfung des Kostenwachstums im Spitalbereich und zudem eine langfristige Sicherung der Hochschulmedizin in der Region. Der Landrat stimmte den beiden Vorlagen zu und sieht darin die beste Lösung für eine bezahlbare, optimale, gesicherte Gesundheitsversorgung in beiden Kantonen.
Das Geschäft besteht in Basel-Stadt aus zwei und in Baselland gar aus vier Vorlagen: zwei Staatsverträge und zwei dazugehörige Gesetze.
Planung, Regulation und Aufsicht über die Gesundheitsversorgung
Der Staatsvertrag zur Gesundheitsversorgung legt die rechtliche Grundlage für die bikantonale Zusammenarbeit für die Planung, Regulation und Aufsicht über die Gesundheitsversorgung. Die Grünen sehen darin die einzige Möglichkeit, die Qualität im Gesundheitsraum der Region zu steigern und die hochentwickelten  Gesundheitsdienstleistungen künftig weiterhin bezahlen zu können. Besonders wichtig ist, dass die Regulation auch auf den ambulanten Bereich ausgedehnt werden kann, um die Verlagerung in diesen zu unterstützen.
Spitalversorgungsgesetz BL
Das basellandschaftliche Spitalversorgungsgesetz regelt eine bedarfsgerechte, wirksame, zweckmässige und wirtschaftliche Spitalversorgung der  Kantonsbevölkerung. Es definiert die Voraussetzungen für die Erteilung einer Betriebsbewilligung, die gesundheitspolizeiliche Aufsicht über die Spitäler und die Kriterien, welche zu einer Einschränkung oder einem Entzug der Bewilligung führen.
Staatsvertrag über die Spitalgruppe
Der Staatsvertrag über die Spitalgruppe regelt deren Gründung, die Beteiligung der Kantone, Aufsicht, Arbeitsverhältnisse, berufliche Vorsorge sowie weitere  Grundsätze, insbesondere die Beteiligungsstruktur und die Aktionärsrechte der beiden Kantone. Die Fusion wurde von den Verwaltungsräten der beiden Spitäler geplant, weil die Aussicht auf ein erfolgreiches Fortbestehen des Kantonsspitals Baselland, wie auch des Universitätsspitals Basel, unter den geltenden Rahmenbedingungen und in der heutigen Struktur getrübt ist. Beide Spitäler erreichen nicht den Selbstfinanzierungsgrad, der langfristig für die Investitionen zur Aufrechterhaltung ihres heutigen Leistungsangebots notwendig wäre. Die beiden Regierungen beabsichtigen nun, ihre jeweiligen Spitäler mittels Staatsvertrags in die Universitätsspital Nordwest AG (USNW) zusammenführen. Eine Aktiengesellschaft mit gemeinnützigem Zweck soll dazu die flexibelste und erfolgversprechendste Rechtsform bieten (Erweiterung auf gemeinnützige Dritte ist möglich). Die Grünen sehen in der geplanten Spitalfusion momentan die einzige Möglichkeit, das Wettrüsten zwischen den beiden Spitälern zu durchbrechen und die Gesundheitskosten mittelfristig in den Griff zu bekommen.
Spitalbeteiligunggesetz BL
Das basellandschaftliche Spitalbeteiligungsgesetz regelt die anderen Beteiligungen des Kantons BL nebst der Spitalgruppe (Universitätskinderspital beider Basel, Psychiatrie Baselland). Dieses Gesetz wurde vom Landrat zwar bewilligt, aber das 4/5-Mehr wurde verfehlt. Deshalb kommt dieses Gesetz auch vors Volk. Die Grünen Baselland und Basel-Stadt empfehlen mit grossem Mehr die Vorlagen zur Annahme.
Text erschienen im Grünwärts Januar 2019.
Rahel Bänziger, Landrätin
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