Die Grünen Schweiz unterstützen die eidgenössische Volksinitiative Für eine 13. AHV-Rente, die vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) lacniert wurde. Die Situation der Rentner*innen in der Schweiz ist – insbesondere aufgrund der sinkenden BVG-Renten – oft prekär, vor allem diejenige der Frauen. Die Gewerkschaften wie auch die Grünen fordern seit jeher, dass die erste Säule gestärkt wird. Denn sie ist die Säule der Solidarität zwischen den Generationen, zwischen Frauen und Männern, zwischen Reich und Arm.
Die Initiative schlägt vor, eine 13. AHV-Rente einzuführen (analog zum 13. Monatslohn). Das kommt einer Erhöhung der Renten um 8,33 Prozent gleich. Die Initiative «AHVplus» sah eine Erhöhung um zehn Prozent vor und beinhaltete – im Gegensatz zur neuen Initiative – keine Regelung bezüglich der Ergänzungsleistungen. Eine solche ist bei der neuen Initiative vorhanden: So soll die Erhöhung der AHV-Renten keine Kürzung der Ergänzungsleistungen (EL) mit sich bringen.

HAUPTARGUMENTE

Für eine würdige Rente

Für viele Menschen in der Schweiz reichen die Einkommen aus der ersten und der zweiten Säule nicht aus, um «die Fortsetzung ihrer gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise zu ermöglichen», wie es die Verfassung vorsieht. Ältere Menschen, die heute oder in den nächsten Jahren in Pension gehen, erhalten weniger Rente als die vorangehenden Generationen. Ihre Renten tragen den steigenden Lebenskosten nicht ausreichend Rechnung. Fast jede zehnte Person benötigt nach der Pensionierung Ergänzungsleistungen, weil die Rente nicht zum Leben reicht.
Mit der Einführung einer 13. AHV-Rente kann das Einkommen der Rentner*innen wesentlich verbessert werden. Aufgrund des ausgleichenden Charakters der AHV würden die tiefen und mittleren Einkommen am meisten von diesem Zuschlag profitieren. Zudem wären Beiträge an diese Zusatzrente für Haushalte mit tiefem und mittlerem Einkommen weniger kostspielig als Einzahlungen in die zweite oder dritte Säule.
Für EL-Bezüger*innen ist eine Besitzstandgarantie vorgesehen. Somit wird verhindert, dass Rentner*innen, welche Ergänzungsleistungen beziehen und eine Rentenerhöhung am dringendsten brauchen, nach Initiativannahme schlechtergestellt sind.

Für die Gleichstellung

Frauen profitieren ganz besonders von einer leistungsfähigen AHV. Ein Drittel von ihnen erhält nach der Pensionierung nur eine AHV-Rente. Zudem fallen die Pensionskassenrenten der Frauen aufgrund von Mutterschaft und unbezahlter Kinder- und Angehörigenbetreuung meist bescheidener aus als bei den Männern. Die AHV ist die einzige Sozialversicherung, welche die vorwiegend von Frauen erbrachte nicht entlöhnte Care-Arbeit in die Rentenberechnung miteinbezieht.

Für eine starke AHV

Die AHV ist der wichtigste Pfeiler unserer Altersvorsorge und unseres Sozialstaates. Sie ist die solidarischste soziale Institution in der Schweiz. Ihre Rentenformeln sorgen für einen Ausgleich zwischen Reich und Arm, zwischen den Generationen, zwischen kinderlosen Personen und Eltern, zwischen Frauen und Männern.
Die 13. AHV-Rente ist finanzierbar (geschätzte Kosten: ca. 3,5 Mia. Franken pro Jahr) – sei es über eine Erhöhung der Lohnbeiträge oder über andere solidarische Finanzierungsquellen. Nebst der Einführung der 13. AHV-Rente sind auch verstärkte Anstrengungen zur Beseitigung der Lohndiskriminierung und der Unterbeschäftigung, zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder zur Besserstellung von älteren Arbeitnehmenden dringend nötig.

INITIATIVTEXT

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert (unter Vorbehalt von Änderungen durch die Bundeskanzlei):
Art. 197 Ziff. 12 (neu)
12. Übergangsbestimmung zu Art. 112 (Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung)

  1. Bezügerinnen und Bezüger einer Altersrente haben Anspruch auf einen Zuschlag in der Höhe eines Zwölftels ihrer jährlichen Rente.
  2. Der jährliche Zuschlag wird spätesten ab Beginn des zweiten Kalenderjahrs ausgerichtet, das der Annahme dieser Bestimmung durch Volk und Stände folgt.
  3. Das Gesetz stellt sicher, dass der Zuschlag nicht zu einer Reduktion der Ergänzungsleistungen oder zum Verlust des Anspruchs führen kann.

 
Die Unterschriften wurden eingereicht.
 

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