Die Grünen gratulieren den gewählten Richterinnen und Richtern der Liste 2 und wünschen ihnen viel Freude im Amt. Am FU-Gericht bleibt der Anspruch den Grünen verwehrt.
Alle Kandidierenden der Liste 2 (SP, BastA!, Grüne) am Appellationsgericht und am Strafgericht wurden von den Stimmberechtigten gewählt. Die Grünen gratulieren den wiedergewählten SP-Richtern und insbesondere auch der Grünen Katharina Giovannone-Hofmann zur Wahl. Sie hat das beste Resultat unter allen Kandidierenden am Strafgericht erreicht. Die Stimmberechtigten haben damit das Vertrauen ausgedrückt, dass die Richter*innen der SP und der Grünen ihr Amt mit der nötigen Sorgfalt, Unabhängigkeit und Fachkompetenz ausüben.
Untervertretung bleibt bestehen
Am FU-Gericht wurde Elisabeth Joller gegen eine ebenfalls ausgezeichnete Gegenkandidatin nicht gewählt. Die Grünen bedauern dies sehr. Elisabeth Joller hat die Kompetenzen sowie einen grossen Leistungsausweis, die sie als Gerichtspräsidentin bestens qualifizieren.
Damit bleibt das Grün-Alternative Bündnis (GAB) an den Gerichten weiterhin untervertreten, obschon sie mit einer kompetenten Kandidatin angetreten sind. Dass dem GAB der gemäss den Wahlanteilen legitime Anspruch verwehrt wird, geschah bereits bei früheren Wahlen. Wir werden demnach bei einer Vakanz an den Gerichten unseren Anspruch geltend machen.