Die Mitglieder der Basler Grünen beschliessen die Ja-Parole zum revidierten Übertretungsstrafgesetz.
Das Übertretungsstrafrecht betrifft die Menschen direkt und es geht um die grundlegende Frage, welches Verhalten in einer freiheitlichen Gesellschaft bestraft werden soll. Bussen dürfen nur ultima ratio sein, wenn das Verhalten andere Menschen oder die Allgemeinheit beeinträchtigt. Insgesamt ist das Gesetz das Resultat von überparteilichen Kompromissen, die versuchen den Interessen der heterogenen Bevölkerung möglichst entgegenzukommen. Die Grünen Basel-Stadt haben deswegen an ihrer Mitgliederversammlung zum Übertretungsstrafgesetz grossmehrheitlich bei einem Nein und zwei Enthaltungen die Ja-Parole beschlossen.
Das revidierte Übertretungsstrafgesetz wurde deutlich modernisiert und bietet viele Verbesserungen: Es wurden veraltete Straftatbestände gestrichen. Auch wurde die Strafbarkeitsschwelle für ungebührliches Verhalten erhöht, sodass Bussen für Bagatellen nicht mehr möglich sind und das Bettelverbot wurde mit Ausnahme des bandenmässigen Bettelns aufgehoben. Zudem wird neu, bevor eine Person gebüsst werden darf, bei mehreren Straftatbeständen eine polizeiliche Mahnung verlangt.
Kompromiss beim Lärmartikel
Der Lärmartikel ist ein überparteilicher Kompromiss: Statt einer völligen Aufhebung des Lautsprecherverbots wird die Nachtruhe an allen Wochentagen um eine Stunde verkürzt und Lautsprecher aller Art sind grundsätzlich an Wochentagen bis 22 Uhr erlaubt und nur noch nach 22 Uhr an Ruhetagen verboten. Mit dem neuen Gesetz kann übermässiger Lärm aber weiterhin zu jeder Tageszeit gebüsst werden und die Mittagsruhe sowie das Verbot von lauter Haus- und Gartenarbeit nach 19 Uhr wurden vom neuen Artikel nicht angetastet.