Mit Völkerrecht gegen die Klimakatastrophe
Ob das Völkerrecht die Klimakatastrophe letztlich abwenden wird, wissen wir nicht. Klar ist hingegen, wie Völkerrecht und nationales Recht in dieser Sache zusammenspielen.
Das Völkerrecht umfasst alle Rechtsnormen, die für die Völkerrechtssubjekte (Länder und internationale Organisationen) gelten. Unter anderem enthält es zwingende Kernbestimmungen des international geltenden Regelwerks – wie z.B. fundamentale Menschenrechtsgarantien –, aber auch institutionelle Grundregeln oder operationelle Normen, wie beispielsweise das Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge, das die Verträge zwischen Staaten regelt.
Im Dezember 2015 einigten sich 195 Staaten an der UNO-Klimakonferenz in Paris auf ein neues Klimaabkommen. Es handelt sich um eine umfassende, rechtlich bindende Vereinbarung, um die Herausforderungen des Klimawandels im Rahmen des Völkerrechts zu bewältigen. Grundsätzliches Ziel ist es, die Erderwärmung seit vorindustrieller Zeit auf zwei Grad Celsius zu begrenzen, angestrebt wird ein Ziel von 1,5 Grad Celsius. Das Mittel dafür ist, den Netto-Ausstoss der Treibhausgase auf null zu bringen. Die Industriestaaten stellen den Entwicklungsländern jährlich 100 Milliarden Dollar für die Entwicklung bereit. Die Staaten legen aber zur Erreichung des Ziels ihre nationalen Klimaschutzbeiträge selbst fest. Weil das Pariser Klimaabkommen ein multilateraler Vertrag ist, wird die Gesamtheit der auf internationaler Ebene geltender Regeln erweitert.
CO2-Gesetz für Umsetzung entscheidend
Damit das Pariser Abkommen in Kraft treten kann, ist eine Ratifikation durch mindestens 55 Vertragsstaaten nötig, die zusammen für mindestens 55 Prozent der weltweiten Treibhausgas-Emissionen verantwortlich sind. Am 22. April 2016 wurde das Abkommen von 174 Staaten und der EU unterzeichnet. Die Unterzeichnung des Abkommens ist aber lediglich eine Willensbekundung, sich zukünftig an den Vertrag zu binden. Eine tatsächliche rechtliche Bindung erfolgt erst über die Ratifikation des Vertrages – ein innerstaatlicher Prozess. In der Schweiz unterliegen völkerrechtliche Verträge der Genehmigung durch die eidgenössischen Räte. Am 4. November 2016 trat das Pariser Abkommen in Kraft. Im Oktober 2017 ratifizierte die Schweiz das Klimaabkommen. Aktuell wurde Letzteres von 180 Staaten ratifiziert. Mit der Ratifikation ist die Schweiz ein Reduktionsziel von minus 50 Prozent bis 2030 gegenüber 1990 eingegangen, unter teilweiser Verwendung von ausländischen Emissionsminderungen. Diese Verpflichtungen sollten in der nationalen Klimagesetzgebung nach 2020 (Totalrevision des CO2-Gesetzes) ihren Niederschlag finden.
Weitere Umsetzungsmassnahmen sind auf der Seite des Bundesamtes für Umwelt abrufbar.
Text erschienen im Grünwärts Oktober 2018.