Laut einer Studie der EU-Kommission bestehen 85 Prozent des gesamten Mülls in den Meeren aus Plastik. Dieser bleibt dort für unvorstellbar lange Zeit (z. B. Wegwerfwindel 450 Jahre) und kann biologisch kaum abgebaut werden. Die Folge ist ein nicht zu beziffernder Schaden für Mensch, Tier und Umwelt. Bis zu einer Billiarde “Plastiksäcklein” werden zum Beispiel jährlich hergestellt, das sind über eine Million pro Minute. Jedes davon wird durchschnittlich nur ca. 12 Minuten benutzt, bevor es auf der Mülldeponie oder in der Umwelt landet und wo es wiederum 100 bis 400 Jahre braucht, um in sandkorngrosse Teile zu zerfallen. Zudem findet dieser Plastik häufig seinen Weg in die Nahrungskette und gefährdet die Gesundheit von Mensch und Tier. Gänzlich auflösen kann sich das Plastik nicht. Ein grosser Teil des Plastiks besteht aus Erdölderivaten. Die Herstellung benötigt viel Energie und bei der Verbrennung wird oft hochgiftiges Dioxin freigesetzt.
In der Schweiz ist der Verbrauch von Plastikverpackungen pro Kopf dreimal so hoch wie im europäischen Durchschnitt. 125 Kilogramm verbraucht jede Schweizerin und jeder Schweizer pro Jahr – über 75 Prozent des in der Schweiz verbrauchten Plastiks von total einer Million Tonnen sind Einweg-Verpackungen. Aber nur etwa 25 Prozent des Plastikmülls wird bei uns wiederverwertet. Das nicht recycelte Plastik wird zur Energiegewinnung verbrannt oder nach Deutschland exportiert – mit oft ungewisser Enddestination. Wenn auch nur ein Prozent dieses Mülls in unserer Umwelt landet, haben wir bereits ein lokales Problem. Anschaulichstes Beispiel sind die Zigarettenstummel am Rheinstrand, die aus Plastik bestehen.
Es ist offensichtlich, dass schon längst Handlungsbedarf besteht. Der Regierungsrat wird deshalb beauftragt, bis spätestens Mitte 2020 eine kantonale, flächendeckende Strategie 1. zur Vermeidung von Plastik inklusive Mikroplastik, 2. zur Verwertung (Recycling) von Plastik und 3. zur umweltgerechten Eliminierung der restlichen Plastikabfälle auszuarbeiten und diese dem Grossen Rat zusammen mit den entsprechenden Gesetzesvorlagen vorzulegen. Allfällige Mehrkosten sollen nach dem Verursacherprinzip – analog der vorgezogenen Recyclinggebühr bei Elektronikschrott – getragen werden. Die Umsetzung der Strategie und der Massnahmen sollen bis spätestens 2022 abgeschlossen sein.
In ihrer Stellungnahme vom 12.02.2019 auf die letzte Motion in dieser Sache schreibt die Regierung, dass die Motion mit einem singulären Verbot gegen das Binnenmarktgesetz und somit Bundesrecht verstossen würde. Selbstverständlich soll der Regierungsrat nur umsetzen, was er rechtlich auch kann. Zuvor muss die Regierung jedoch von einem unabhängigen Juristen überprüfen lassen, inwieweit das Binnenmarktgesetz tatsächlich ein singuläres Verbot von Plastikprodukten verhindert.
Folgenden Aspekten ist weiter besondere Aufmerksamkeit zu schenken:

  • Es sollen unterschiedliche Massnahmen für verschiedene Produkte ergriffen werden. Wo Alternativen bereits verfügbar und erschwinglich sind, sind sogenannte Single Use Plastics zu verbieten. Dazu gehören klassische Wegwerfartikel wie Einweg-Verpackungen von Take-Away-Mahlzeiten und -Getränken, aber auch Umhüllungen von Zeitschriften oder Gemüse etc.
  • Wegwerfartikel aus Plastik und Styropor, für die es ressourcenschonende Alternativen gibt, sind zu verbieten. Das Verbot soll analog der EU-Gesetzgebung gelten und im Minimum deren Liste umfassen. Diese umfasst etwa Plastikgeschirr, Plastikbesteck, Plastikstrohhalme, Wattestäbchen aus Plastik etc..
  • Für Produkte ohne direkte Alternativen, sind Nutzungsbeschränkungen zu definieren. Wo nötig soll der Regierungsrat verpflichtet werden, sich für eine nationale Lösung zur Verbrauchsreduktionen von Plastik, ein Verbot von Mikroplastik in Kosmetika etc. einzusetzen, sowie nationale Design- und Kennzeichnungspflicht und Waste Management Verpflichtungen für Produzenten einzufordern.

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