Im Energiegesetz Basel-Stadt ist in §2, Abs. 4 die Zielsetzung verankert, bis ins Jahr 2020 den CO2-neutralen Anteil im Fernwärmenetz des Kantons auf 80 Prozent zu erhöhen. Diese Anforderung gilt jedoch nicht für Wärmeverbünde, die nicht Teil des Fernwärmenetzes der IWB sind. Gemäss §7 des Energiegesetz, Abs. 5 sind nämlich Gebäude mit einem Anschluss an ein bestehendes Fernwärmenetz von den Effizienz-Vorschriften gemäss §7, Abs. 2 befreit, wenn der erneuerbare Anteil der Wärmeproduktion mindestens 20 Prozent beträgt.
Der damit für Wärmeverbünde geforderte erneuerbare Anteil von minimal 20 Prozent ist sehr tief im Vergleich mit dem für das Fernwärmenetz der IWB  heute schon vorgeschriebenen CO2-neutralen Anteil von 80 Prozent. Der vom Gesetz geforderte Anteil ist so tief, dass er geeignet ist, einen falschen Anreiz zur Realisierung und Betreibung von neuen Wärme­verbünden zu setzen, deren Wärme zu einem überwiegenden Anteil aus nicht-erneuer­barer Energie stammt.  Dies gerät mit dem Ziel in Konflikt, wonach die Schweiz bis 2050 netto keine Treibhausgase mehr ausstossen sollte. Da Wärmeverbünde einen sehr langen Investitionszyklus haben, muss der Ausstieg aus der fossilen Energiequellen langfristig geplant werden.
Die Unterzeichnenden bitten deshalb den Regierungsrat, den entsprechenden Passus im Energiegesetz so anzupassen, dass für alle neuen Wärmeverbünde die gleichen Anforderungen wie für das Fernwärmenetz der IWB gelten. Für bereits bestehende Wärmeverbünde, die dieses Ziel nicht erreichen, soll eine Besitzstandsregelung eingeführt werden, bis die getätigten Investitionen abgeschrieben sind und die Anlagen erneuert werden müssen. Für Erneuerungsinvestitionen sollen hingegen dieselben Zielwerte gelten, wie für die Fernwärme der IWB.
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