In der Politik werden richtungsweisende Entscheidungen gefällt. Dass die Bevölkerung hier bestmöglich abgebildet ist, ist zentral. Die Frauen machen die Mehrheit der Basler Stimmbevölkerung aus, sind aber im kantonalen Parlament immer noch untervertreten (aktuell: 33%). Damit dieser Prozentsatz beibehalten und bestenfalls erhöht werden kann, müssen die Wahlchancen von Frauen erhöht werden. Eine Möglichkeit ist die Listengestaltung durch die Parteien. In der Bundesverfassung (Art. 8) ist ein Auftrag zur Gleichstellung der Geschlechter verankert. Dieser verfassungsrechtliche Auftrag zur Gleichstellung sollte aktiv umgesetzt werden.
Die Unterzeichnenden fordern, dass das kantonale Wahlgesetz so angepasst wird, dass auf den Listen für die Basler Grossratswahlen beide Geschlechter mit mindestens einem Drittel pro Partei vertreten sein müssen. Bei mehreren Listen einer Partei gilt der Durchschnitt der Kandidaturen auf sämtlichen Listen. In begründeten Ausnahmen sollen rein männliche und rein weibliche Listen möglich sein.
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