Viele Väter haben heute das Bedürfnis, mehr Zeit mit ihren Kindern zu verbringen. Eine sehr wichtige Zeit für eine langfristig gute Bindung sind die ersten Wochen nach der Geburt. In Basel-Stadt haben Kantonsangestellte heute das Anrecht auf zehn Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub. Dies ist mehr als in anderen Kantonen, aber im internationalen Vergleich immer noch extrem wenig. Zudem nutzen immer mehr Firmen einen längeren Vaterschaftsurlaub als Möglichkeit, um das Arbeiten bei ihnen attraktiver zu gestalten. Dies zeigt auch auf, dass ein längerer Vaterschaftsurlaub ein echtes Bedürfnis der jungen Familien ist. So braucht eine Frau gerade in den ersten Wochen auch selbst Unterstützung. Durch die Verkürzung des durchschnittlichen Krankenhausaufenthaltes ist dies umso zentraler. Bei längerem Krankenhausaufenthalt sowie dem zweiten oder weiteren Kind, stehen Eltern vor noch grösseren Herausforderungen. Da die bezahlten freien Tage auf nationaler Ebene im OR geregelt sind, können wir kantonal lediglich die kantonale Verordnung betreffend Ferien und Urlaub (Art. 18, Abs. 1, Ziff. 3es) anpassen.
Die MotionärInnen fordern, den bezahlten Vaterschaftsurlaub für Kantonsangestellte von zehn auf zwanzig Tage zu erhöhen.
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