In ihrem Positionspapier Basel 2035 – grösser, grüner, gerechter begrüssen die Grünen Basel-Stadt die Verdichtung auf bereits bebauten Gebieten in unserer Stadt. Nur so kann die weitere Zersiedelung innerhalb des Kantongebiets, aber auch auf der Landschaft gestoppt werden. Durch die Urbanisierung und mit der baulichen Verdichtung wächst der Druck auf die Städteplanung und damit auf Freiraumstrukturen und -elemente innerhalb des Siedlungsgebietes. Der begrenzte Raum ist zum knappen Gut geworden und es wird immer schwieriger, den vorhandenen Freiraum gegenüber wirtschaftlichen Interessen zu verteidigen. Grün- und Naturräume in Städten kommen in verdichteten Städten gleichzeitig eine wachsende Bedeutung zu. Insbesondere auch auf Grund der zunehmenden Probleme wie der ausgeprägteren Hitzeperioden in Städten, ausgelöst durch den Klimawandel. Das Stadtklima wird von der Bebauung geprägt. Aufgrund des hohen Versiegelungsgrades ist es in Städten durchschnittlich bis zu 5 Grad Celsius wärmer als im Umland. Zudem sorgen trockene Luft und verringerter Luftaustausch für weitere Probleme.
Bäume spielen bei der Bekämpfung dieser Stadtprobleme eine entscheidende Rolle. Denn Bäume prägen nicht nur unsere Landschafts- und Siedlungsräume, sie erfüllen auch vielfältige Funktionen in den Themenkreisen Biodiversität, Ökosystemleistung, Gestaltung aber auch Kultur und Gesellschaft. Ihr ökologischer Wert setzt sich zusammen aus Luftreinigung, Filterung von Staub und Schadstoffen, Kohlendioxidspeicherung, Minderung des Treibhauseffekts, Wasserspeicherung, ausgleichende Wirkung auf das lokale Klima, Lebensraum für Vögel, Insekten und Flechten, Vernetzungskorridore, Energieeinsparung, Lärmreduktion etc. Sie haben zudem einen historischen Wert, sind Kulturgut sowie Zeitzeugen, wirken ästhetisch, tragen zur Erholung und zur Gesundheit bei, spenden Schatten und können sogar den Immobilienwert erhöhen. Bäume gliedern und beleben den Strassenraum, verbessern den Kontrast zu Bauwerken, sie wirken verkehrsberuhigend, geschwindigkeitsmindernd und sind unbestritten schön. Denn Grün gilt als Synonym für alles Lebendige, Wachsende und Vitale: Viele Bewohner besitzen auch eine starke emotionale Bindung zu „ihren” Bäumen, die sie bereits aus der Kindheit kennen. Je grüner eine Stadt ist, desto eher bleiben die Bewohnerinnen in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld, statt mit Fahrzeugen in die grüne Umgebung zu fahren, was einen Beitrag zur Verringerung von Verkehrsströmen darstellt.
Der ökologische Wert von Stadtbäumen beispielhaft aufgezeigt anhand des Blätterwerks einer 100-jährigen und einer 10-jährigen Eiche:

  • Kronenvolumen 100-jährige Eiche 4’000 m3 vs. 10-jährige Eiche 340 m3
  • Anzahl Blätter 100-jährige Eiche 150‘000 vs. 10-jährige Eiche 15‘000
  • Gesamtblattoberfläche 100-jährige Eiche 1‘200 m2 vs 10-jährige Eiche 212 m2

Um also eine 100-jährige Eiche mit ihrem ökologischen Gesamtwert ersetzen zu können, müssen 100 10-jährige Eichen gesetzt werden. Eine Buche mit 800’000 Blättern verarbeitet z.B. 2’400 g Kohlendioxid pro Stunde. Der ökologische Wert lässt sich mittels Stammdurchmesser, Kronenvolumen und eines artspezifischen Biodiversitätsindexes ermitteln, wie er z.B. von Frau Dr. Gloor von Stadtgrün Zürich für die in der Schweiz verwendeten Stadtbäume entwickelt wurde.
Mit der baulichen Verdichtung wird häufig der gesamte Gebäudebestand einer Parzelle erneuert oder zumindest saniert. Der Eingriff in den Freiraum ist meist umfassend. Die gewachsenen Strukturen mit einem altersbedingten hohen ökologischen Wert, besonders die Bäume mit einer grossen räumlichen und ökologischen Wirkung werden meist entfernt. Der Wert der gewachsenen Strukturen lässt sich nicht einfach ersetzen. Im Zusammenhang mit den Neuüberbauungen sind Wurzel- und Kronenraum für Bäume begrenzt, und es dauert Jahrzehnte bis wieder entsprechende Volumen und Strukturen gewachsen sind. Darum gilt es den ökologischen Ausgleich, Baumschutz und die Baumentwicklung als dringliche Aufgabe neben der Verdichtung zu erkennen und rechtlich verbindlich zu regeln. In Basel sorgt zwar das Baumgesetz dafür, dass grosse Bäume nur gefällt werden dürfen, wenn eine besondere Bewilligung vorliegt. Obwohl sich die Stadtgärtnerei im Rahmen ihrer Möglichkeiten bestmöglichst für die Einhaltung des Baumschutzgesetzes einsetzt, musste in den letzten Jahren festgestellt werden, dass der vom Gesetzgeber gewünschte Schutz immer stärker geschwächt wurde. Im Baumschutzgesetz wird zwar klar festgehalten, dass Bäume, die einen Meter über Boden einen Stammumfang von 50 Zentimetern (im Zonenplan mit grüner Schraffur gekennzeichnete Gebiete) oder 90 Zentimetern (ausserhalb dieser Gebiete) aufweisen, geschützt sind. Doch diese Gesetzesvorgaben können mit dem Zusatz ausgehebelt werden, dass Bäume zur Fällung freigegeben werden können, wenn “in Würdigung des Interesses des Gesuchstellers das Festhalten am öffentlichen Interesse der Erhaltung des Baums unverhältnismässig erscheint.” Obwohl das Baumschutzgesetz bei jeder Fällbewilligung eine Ersatzpflanzung fordert, kann diese oft nicht umgesetzt werden, da die erforderliche Fläche für neue, grosse Bäume fehlt. Aber auch Tiefgaragen oder die Ausnutzungsziffer können eine adäquate Ersatzpflanzung verhindern.
Ähnliches gilt für das für das kantonale Naturschutzgesetz, das im §9, Abs. 2 einen ökologischen Ausgleich innerhalb des Siedlungsgebietes fordert: Auch hier muss festgestellt werden, dass die ökologische Qualität und in der Folge auch die stadtklimatische Qualität in den letzten Jahren stetig abnehmen. Zudem liegt Basel-Stadt im schweizerischen Städtevergleich bzgl. Anteil Bestockter und Erholungsflächen an der Gesamtfläche am unteren Ende.
Nicht jeder Baum kann bei einem Neubau erhalten bleiben. Eine Neuausrichtung ist jedoch zwingend, denn die Lebensqualität in unserer Stadt wird immer mehr auch von unseren grünen Lungen abhängen.
Deshalb fordern wir die Regierung in dieser Motion auf, innert zwei Jahren eine Verbesserung des Baumschutzes vorzulegen, das folgende Aspekte garantiert.

  • Grundsätzlich ist das Baumschutzgesetz zu verbessern und zu stärken.
  • Dieser Schutz muss messbar sein.
    • So müssen die jährlichen Baumfällungen auf privatem und öffentlichem Grün im Minimum anzahlmässig kompensiert werden.
    • Bei Fällbewilligungen muss eine Ersatzpflanzung mit mindestens gleichem ökologischen Wert verbindlich erfolgen besonders in Grün- und Freiflächen und in Vernetzungskorridoren.
  • Sollte keine gleichwertige Ersatzpflanzung im Bauperimeter oder im Quartier möglich sein, ist auf die vollständige Ausschöpfung der Ausnutzungsziffer zu Gunsten des Erhalts der geschützten Bäume zu verzichten.
  • Der ökologische Wert des geschützten Baumbestands (auf öffentlichem und privatem Grund) in der Stadt ist alle 5 Jahre zu erheben und auszuweisen.

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