Um die Wende in Richtung umweltfreundlichem Verkehr zu erreichen, ist die vorgeschlagene Revision der Motorfahrzeugsteuer ungeeignet.
Auch wenn der Ansatz der vorgeschlagenen Teilrevision der Motorfahrzeugsteuer für Personenwagen ein Schritt in die richtige Richtung ist, bleibt es eine mutlose Verbesserung. Der Regierungsrat müsste sich hier viel mehr auf die Vermeidung und die Verlagerung des Verkehrs fokussieren. Ziel der Revision müsste sein, dass neu beschaffte Fahrzeuge möglichst effizient sind, geteilt werden und der Umstieg auf Cargovelos gefördert wird, wie dies der angenommene Gegenvorschlag zur «Zämme fahre mir besser»-Initiative verlangt. Gerade auch für Unternehmen muss hier mehr unternommen werden.
Die Lenkungswirkung der Motorfahrzeugsteuer auf das Kaufverhalten beim Umstieg auf ein neues Fahrzeug ist heute zu schwach und es werden nach wie vor zu viele grosse und überschwere SUV und zu wenig kleine und effiziente Fahrzeuge in Basel-Stadt neu in Betrieb gesetzt. Die Höhe der Motorfahrzeugsteuern sollte sich an den zu deckenden Kosten orientieren. Zudem sind die aktuellen Ansätze im Sinne der Ziele im kantonalen Energie- sowie Umweltschutzgesetz betreffend Verkehr zu tief. Wir fordern deshalb, eine Statistik und eine Modellierung zur möglichen Lenkungswirkung der Motorfahrzeugsteuer sowie eine Erhöhung der Abgaben, damit eine mit den Gesetzen im Einklang stehende Lenkungswirkung sowie die Deckung aller durch den MIV verursachten Kosten erfolgt.
Kein Zusatz-Rabatt für Elektrofahrzeuge und Schluss mit fossilen Kleinmotorrädern
Zusätzliche Rabatte für die bereits zu tiefen Motorfahrzeugsteuern sind abzulehnen. Vielmehr sollten umweltschädliche Fahrzeuge mehr belastet werden. Aus diesen Gründen ist auch die Änderung betreffend Motorräder abzulehnen. Die kleinen Motorräder sind zwar verhältnismässig leicht-motorisiert, verursachen aber überproportional viel Lärm und Abgas. Zudem besteht mittlerweile ein umfassendes Angebot an Elektrovelos, die mit 45 km/h diese Kategorie perfekt ersetzen können. Die Revision sollte deshalb sicherstellen, dass per sofort möglichst keine neuen fossil betriebenen Mofas und Vespas mehr in Verkehr gebracht werden und die bestehende Flotte möglichst schnell durch E-Velos und E-Motorräder ersetzt wird. Laut vorliegendem Ratschlag des Regierungsrats soll jedoch die Belastung der Motorräder mit dem neuen Modell sogar sinken!
 


Stellungnahme zur Vernehmlassung zum Ratschlag betreffend Teilrevision des Gesetzes über die Besteuerung der Motorfahrzeuge

Die Teilrevision der Motorfahrzeugsteuer für Personenwagen per 1. Januar 2018 war mit dem Ziel der Bevorzugung von ökologischeren Fahrzeugen ein Schritt in die richtige Richtung und wurde von der Grünen Partei Basel-Stadt unterstützt. Wir unterstützen folglich auch den Grundsatz dieser Anpassung, um dieses Prinzip auf alle Fahrzeugkategorien auszuweiten.

1. Allgemein

Leider muss festgestellt werden, dass die Lenkungswirkung der Motorfahrzeugsteuer auf das Kaufverhalten beim Umstieg auf ein neues Fahrzeug zu schwach ist. So werden in unserer Wahrnehmung nach wie vor viele zu grosse und überschwere SUV und noch zu wenig kleine effiziente Elektrofahrzeuge in Basel-Stadt neu in Betrieb gesetzt. In unseren Augen hat sich die Höhe der Motorfahrzeugsteuern an den zu deckenden Kosten – inklusive externe Kosten (Gesundheitskosten durch Luftverschmutzung, Klimafolgekosten usw.) – zu orientieren. Zudem müssen die Beträge geeignet sein, um die Ziele im kantonalen Energie- sowie Umweltschutzgesetz betreffend Verkehr zu erreichen. Die aktuellen Ansätze sind offensichtlich zu tief, wenn alleine die Luftverschmutzung zu Kosten von jährlich 267 Mio. führt (vgl. z. Bsp. Luftreinhalteplan 2016 des Regierungsrats BS, Seite 32). Wir fordern deshalb (siehe auch Autoumweltliste):

  • eine Statistik, aus der die Lenkungswirkung der umgesetzten Reform bei Personenwagen quantifiziert wird.
  • eine Modellierung, welche die zu erwartende Lenkungswirkung der vorgeschlagenen Anpassung quantifiziert.
  • eine Anpassung der Motofahrzeugsteuerhöhe für alle Fahrzeugkategorien im Umfang, dass eine zielgerechte (Gesetze) Lenkungswirkung sowie Deckung aller durch den MIV verursachten Kosten erfolgt. Daraus leitet sich zudem ab, dass statt mit einem Bonus für weniger umweltschädliche Fahrzeuge mit einem Malus für umweltschädliche Fahrzeuge gearbeitet werden sollte.

2. Genereller Ansatz des Vorschlages

Wir sind mit der Stossrichtung einverstanden, dass künftig die Kombination von Gewicht (Leergewicht für Motorräder, Gesamtgewicht für die restlichen Fahrzeugtypen wie Lieferwagen, Lastwagen etc.) und Leistung angewendet wird, da für diese die CO2-Werte noch unvollständig vorhanden sind. Damit soll die Anschaffung eines leichteren und weniger übermotorisierten Fahrzeugs steuerlich begünstigt werden. Auch begrüssen wir es, dass zur Förderung des Umstiegs auf elektrisch betriebene Fahrzeuge nur das Gesamtgewicht angerechnet wird. Wir teilen die Prognose des Regierungsrates, dass mit dieser Förderung mittel- bis langfristig die Einnahmen sinken und somit dem Staat notwendige Mittel für den Unterhalt des Strassenraums entzogen werden. Wie bereits unter 1. erwähnt, erwarten wir eine generelle Neubemessung der Steuerhöhe bei Motorfahrzeugen; bis diese ausgearbeitet ist, fordern wir:

  • dass die von Ihnen vorgeschlagenen Tarife für die Besteuerung der Leistung und Gesamtgewicht für die genannten Fahrzeugkategorien generell um 20 Prozent erhöht werden.

3. Rabatt von 50 Prozent für Elektrofahrzeuge während zwölf Jahren

Wie oben ausgeführt und unter dem Umstand, dass die Motorfahrzeugsteuern insgesamt zu tief sind, lehnen wir einen weiteren Rabatt ab. Die Lenkungswirkung kann ebenso erreicht werden, wenn umweltschädliche Fahrzeuge mehr belastet werden statt dass weniger umweltschädliche entlastet werden. Eventualiter, falls trotzdem auf einem Rabatt beharrt wird, fordern wir:

  • dass der Rabatt mit 30 Prozent statt 50 Prozent angesetzt wird. Begründung: Im Vergleich zu den Haushalten und Personenwagen kalkulieren Unternehmen bereits heute die Unterhaltskosten und wählen seltener als Haushalte überdimensionierte, verschwenderische Fahrzeuge.
  • dass der Rabatt auf sechs Jahre begrenzt wird. Begründung: Hier sei auf den aktuellen Wortlaut für die Besteuerung von Personenwagen in §3, Abs. 9 des Gesetzes über die Besteuerung der Motorfahrzeuge verwiesen: «Elektrisch betriebene Personenwagen ohne Verbrennungsmotor erhalten einen Steuerrabatt von 50%, solange der Marktanteil dieser Fahrzeuge weniger als 5% beträgt. Der Steuerrabatt gilt erstmals für das Jahr 2018 und wird während höchstens zehn Jahren ausgerichtet.» Mit dem Zieljahr von 2028 heisst das für diese Revision eine Zeitdauer von 6 Jahren.

4. Motorräder

Die im Ratschlag ausgeführte Begründung, dass eine Addition von Leergewicht und Leistung im grossen Ganzen proportional zur Umweltschädlichkeit ist, stimmt übers Ganze gesehen. Allerdings trifft das nicht auf die Kategorie Motorräder, insbesondere auf die kleinen, also Mofa und Vespa, zu. Denn diese sind zwar verhältnismässig leicht und leicht-motorisiert, verursachen aber überproportional viel Lärm und überproportional viele Abgase. Zudem besteht seit 1995 (erstes Flyer-Velo) in der Schweiz ein mittlerweile umfassendes Angebot an verschiedenen Elektrovelos, die mit 45km/h diese Kategorie perfekt ersetzten können. Ziel der Revision muss es in unseren Augen sein, dass per sofort möglichst keine neuen fossil betriebenen Mofas und Vespas mehr in Verkehr gebracht werden und die bestehende Flotte möglichst schnell durch E-Velos und E-Motorräder ersetzt wird. Laut vorliegendem Ratschlag des Regierungsrats soll jedoch die Belastung der Motorräder mit dem neuen Modell sogar sinken. Das lehnen wir dezidiert ab, sind diese Motorfahrzeuge doch wie oben beschrieben überproportional umweltschädlich und wären einfach durch E-Velos ersetzbar. Darum fordern wir:

  • den Anhang zu §2 neu Abs. 2 zu ergänzen mit «Bei fossil angetriebenen Fahrzeugen dieser Kategorie jedoch mindestens Fr. 250.- pro Jahr».
  • Alternativ zum obigen einen anderen Ansatz einzubauen im Sinne unserer Ausführungen unter 4.

5. Weitergehende Gedanken

Grundsätzlich sollte eine Verkehrspolitik der Hierarchie Vermeiden > Verlagern > Verbessern folgen. Die Ausführungen im Ratschlag der Regierung fokussieren nur auf das letzte Element Verbessern. In diesem Sinne regen wir zu folgenden Gedanken an:

  • Aus Umwelt- (nicht nur aus Klima)Sicht ist die Antriebsart sekundär; wichtig ist primär, dass das Fahrzeug effizient (der Nutzung angemessen dimensioniert usw.) ist und geteilt (sharing und pooling) wird. So gibt es für Firmen zum Beispiel das Modell «mobility for business», das in anderen Kantonen gut läuft, in Basel jedoch nicht. Wie könnte die Motorfahrzeugsteuerstruktur aussehen, damit dieser Punkt ebenfalls Berücksichtigung erfährt?
  • Aus Umweltsicht wäre es ein grosser Gewinn, wenn möglichst viele Lieferfahrten mit dem Cargovelo statt eines Lieferwagens erfolgen (massiv geringeres Leergewicht und somit viel effizienter). Die in Aussicht gestellte Revision des eidgenössischen Strassenverkehrsgesetzes sieht eine Erhöhung der zulässigen Nutzlast bei Cargovelos auf 400 kg vor. Wie könnte die Motorfahrzeugstruktur aussehen, damit ein solcher Umstieg bewirkt wird?