Die Grünen Basel-Stadt begrüssen den Entwurf für das neue Museumsgesetz. Es stärkt die Museen und bietet die Grundlage für Gratiseintritte.
Das vorgeschlagene neue Museumsgesetz ist mehrheitlich ein guter Wurf. So ist es ein Vorteil, dass die Globalbudgets neu für jeweils vier Jahre gesprochen werden. Dies schafft für die Museen Flexibilität und Selbständigkeit, gerade wenn die Vorbereitung und Durchführung einer Ausstellung mehr als ein Jahr in Anspruch nimmt. In Kombination mit der Förderung der Inklusivität und der Möglichkeit von Gratiseintritten könnte so ein Anstieg der Besucherzahlen erreicht werden.
Umstellung auf Vierjahres-Globalbudget sinnvoll
Mit der Einführung von Vierjahres-Globalbudgets werden die Tertiärgespräche ein sehr wichtiges Instrument, da eventuelle finanzielle Schieflagen bei Vierjahres-Globalbudgets schwieriger zu erkennen sind. Dabei sollte aber klar geregelt werden, wie übrig gebliebenes Geld aus dem Vierjahres-Globalbudget ins nächste Budget mitgenommen werden darf.
Gratiseintritte verpflichtend machen
Bei den Gratiseintritten sollte ein Mindestmass festgelegt werden. Dies könnte über die Leistungsaufträge gesteuert werden. Dabei müsste es mindestens ein Tag pro Monat sein oder beispielsweise immer jeweils während eines bestimmten Zeitfensters abends.
Aufsicht entflechten
Positiv sehen wir die teilweise Entflechtung der Zuständigkeiten: die Museumskommissionen werden gestärkt, wenn auch mehr Mitglieder von ausserhalb des Parlaments darin Einsitz nähmen.

Strukturierte Befragung im Rahmen der Vernehmlassung zum Ratschlag und Entwurf Teilrevision Gesetz über die Museen des Kantons Basel-Stadt (Museumsgesetz)

Fragen zur Vernehmlassung zur Teilrevision Gesetz über die Museen des Kantons Basel-Stadt (Museumsgesetz)

1. Welche Chancen sehen Sie in der Teilrevision des Museumsgesetzes?

Die Grünen sind mit dem vorgeschlagenen neuen Museumsgesetz mehrheitlich einverstanden. So ist es aus unserer Sicht ein Vorteil, dass die Globalbudgets neu für jeweils vier Jahre gesprochen werden. Dies ist im Hinblick auf Ausstellungen, deren Realisierung einen längeren Zeithorizont als nur ein Jahr braucht, für die Museen wichtig und schafft so mehr Flexibilität und Selbständigkeit. Durch den längeren Planungshorizont erhoffen wir uns auch weiterhin qualitativ hochstehende Ausstellungen. In Kombination mit der Förderung der Inklusivität und der Möglichkeit der Gratiseintritte könnte so ein Anstieg der Besucherzahlen und/oder eine Ausweitung der erreichten Bevölkerung erreicht werden. Zudem begrüssen wir grundsätzlich eine Entflechtung der Governance, haben hier aber noch einige Bedenken (unten erläutert).

2. Sehen Sie im Rahmen der Teilrevision des Museumsgesetzes auch negative Aspekte? Falls dies zutrifft, welche?

Eine finanzielle Schieflage zu erkennen, wird so schwieriger. Wir erachten dabei die Tertiärgespräche als sehr wichtiges Instrument, um eventuelle Schieflagen zu erkennen. Also nur dafür, dass eingegriffen werden kann, falls klare Anzeichen einer Misswirtschaft bestehen. Allerdings ist eine solche bei 4-Jahresglobaldudgets schwieriger zu erkennen als bei 1-Jahresglobalbudgets. Das PD muss nach Änderung der Globalbudgetdauer klar gegenüber der BKK und den Oberaufsichtskommissionen kommunizieren können, wie die Kontrolle über die Museen wahrgenommen wird.
Wir kritisieren zudem, dass die Regelung wie der Regierungsrat darüber entscheidet, ob übrig gebliebenes Geld aus dem 4-Jahresglobaldudget ins nächste Budget mitgenommen werden darf oder was bei allfälliger Budgetüberziehung geschieht, noch unklar ist.
Zudem würden wir es begrüssen, wenn die Eintritte für Schulklassen in das Budget des Erziehungsdepartements miteingerechnet würden, da die Museen hier einen Bildungsauftrag erfüllen.
Bei den Gratiseintritten finden wir es bedauerlich, dass kein Mindestmass oder Obligatorium zur deren Einführung festgelegt worden ist. Eine solche Festlegung über die Leistungsaufträge würden wir begrüssen. Aus unserer Sicht müsste es mindestens ein Tag pro Monat sein oder beispielsweise immer jeweils ein bestimmtes Zeitfensters abends, je nach Zielpublikum der jeweiligen Museen.

3. Befürworten Sie die Klärung von Zuständigkeiten nach zeitgemässen Governance-Standards im Gesetzestext? (insbes. §7, Abs. 4 Museumskommissionen)

Ja ☒                    Nein ☐
Begründungen/Bemerkungen:
Positiv sehen wir die teilweise Entflechtung der Zuständigkeiten. Es ist gut, dass nicht mehr dieselben Personen in Museumskommissionen und gleichzeitig in den Kommissionen des Grossen Rats sitzen, welche die Museen begleiten und überwachen. Die Museumskommissionen könnten auch gestärkt werden, wenn mehr Mitglieder aus der Zivilgesellschaft anstatt des Grossen Rats darin Einsitz nähmen. Dass allerdings keine Person mehr im Grossen Rat Einsitz nehmen kann und zugleich in einer Museeumskommission sein, betrachten wir nicht unbedingt als zielführen. Die Ausschlussregelung könnte sich, wie oben erwähnt, auf jene Personen beschränken, welche eine Oberaufsichtsfunktion über die Museen einnehmen.

4. Befürworten Sie die finanzrechtlichen Anpassungen zur Stärkung der Selbstständigkeit und Flexibilität sowie Erhöhung der Planungssicherheit der staatlichen Museen durch die Einführung von 4-Jahres-Globalkrediten (§ 9 Globalkredit und Leistungsauftrag, § 10 Nachtragskredite und Mehrjährige Globalkredite, § 11 Kreditübertragungen, Rücklagen, § 12 Gebühren)?

Ja ☒                    Nein ☐
Begründungen/Bemerkungen:
Ja, diese erhöhte Selbstständigkeit und längerfristige Planungsmöglichkeit begrüssen wir. Allerdings wird die Kontrolle über die Ausgaben so erschwert und der Übergang zwischen zwei Vierjahresperioden ist noch unklar geregelt (siehe auch oben).
Schliesslich ist in der Teilrevision noch nicht geregelt, in welche Kompetenz die Kosten für die Schulklassenbesuche fallen. Aus unserer Sicht fallen sie in die Kompetenz des Erziehungsdepartements.

5. Befürworten Sie die gesetzliche Verankerung des Auftrags an die Museen, sich der Öffnung für eine breite Bevölkerung und der kulturellen Vielfalt zu verpflichten, ein inklusives Angebot zu fördern und einen möglichst einfachen Zugang zu den kulturellen Werten zu ermöglichen? (§ 3 Kultur- und Bildungsauftrag und § 12 Gebühren)?

Ja ☒                    Nein ☐
Begründungen/Bemerkungen:
Wir erachten Gratiseintritte als wichtiges Zeichen, dass möglichst viele Menschen der Basler Bevölkerung einen Zugang haben zu den Museen. Allerdings finden wir, dass ein Mindestmass an Gratistagen/-stunden in den Leistungsaufträgen geregelt werden sollte. Es müsste mindestens ein Tag pro Monat sein oder beispielsweise immer jeweils während eines bestimmten Zeitfensters abends.

6. Befürworten Sie die im Gesetzestext präzisierten Grundlagen zum Ausbau von Kooperationen und Partnerschaften der Museen untereinander und mit Dritten (§ 13 Koordination)?

Ja ☒                    Nein ☐
Begründungen/Bemerkungen:
Ja. Falls Kooperationen in Bezug auf Personal entstehen sollten, muss zwingend darauf geachtet werden, dass die jeweiligen AnsprechpartnerInnen der Angestellten klar geregelt sind und nicht von zwei Museumsleitungen sich widersprechende Anweisungen gegeben werden können.
Partnerschaften in Bezug auf Ausstellungen begrüssen wir sehr, da dies für das Publikum und die Museen ein Gewinn sein kann.