Die Initiative will, dass die Kandidierenden für die Bundesgerichte künftig von einer Fachkommission vorselektiert werden; die anschliessende Wahl soll per Los erfolgen. Eine Wiederwahl würde entfallen und die Gewählten würden bis maximal fünf Jahre nach dem Pensionsalter amtieren. Das Initiativkomitee verspricht sich davon mehr Unabhängigkeit. Das vorgeschlagene Los-Verfahren macht keine Vorgaben bezüglich Ausgewogenheit der Ausgewählten. Als Folge könnte es zu einer einseitigen Besetzung des Bundesgerichts kommen, denn niemand ist gänzlich unpolitisch. Das jetzige System stellt sicher, dass die ganze Breite an Weltanschauungen, Regionen und Geschlechter vertreten ist. Diese Repräsentativität ist für die Akzeptanz von Urteilen unabdingbar. Die Gerichtskommission stellt schon heute sicher, dass die Kandidierenden fachlich kompetent sind.
Insgesamt funktioniert das Schweizer Justizsystem. Die Initiative ist deshalb ein gefährliches Experiment ohne Not, das zudem die Parteien unnötig schwächen würde. Diese sind ebenfalls ein wichtiger Bestandteil einer funktionierenden Demokratie.
Erschienen im Grünwärts Nr. 27, Oktober 2021.