Die «Volksinitiative zur Abschaffung des Präsidialdepartements und zur Reduktion der Regierungsratsmitglieder von 7 auf 5» verlangt eine tiefgreifende Verwaltungsreorganisation. Die Initiative möchte nicht nur das Präsidialdepartement und damit das von der Stimmbevölkerung jeweils auf vier Jahre gewählte Regierungspräsidium abschaffen, sondern zugleich die kantonale Verwaltung von den heutigen sieben Departementen auf deren fünf reduzieren.

Für unseren kleinen Stadtkanton im Dreiländereck ist eine konstante und wahrnehmbare Vertretung des Kantons nach aussen im In- und Ausland sowie in Bundesbern besonders wichtig, um den städtischen Anliegen Nachdruck zu verleihen.

Der Regierungsrat nimmt auch kommunale Aufgaben wahr, und mit der Ausgliederung der Spitäler, der BVB und der IWB sind die Aufgaben nicht weggefallen, sondern haben sich lediglich verschoben. Eine Effizienzsteigerung oder gar eine Kostenreduktion ist nicht zu erwarten, da die kantonale Verwaltung nach Annahme der Initiative lange Zeit primär mit sich selbst beschäftigt wäre und sich nicht um die anstehenden dringenden Probleme kümmern könnte.

Neben diesen inhaltlich gewichtigen Punkten sprechen auch formale Aspekte gegen die unformulierte Initiative, da sie nicht alle betroffenen Verfassungsbestimmungen nennt und sie zwei Themenbereiche (Organisation der Exekutive und Regierungspräsidium) betrifft, sodass der Grundsatz der Einheit der Materie, wenn nicht verletzt, dann zumindest arg strapaziert wird.

Artikel erschienen im Grünwärts Nr. 30 im August 2022.

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