Sei es bei einem Unfall, einer Krankheit oder bei Invalidität – wir alle sind für solche Fälle über Sozialversicherungen abgesichert und haben wahrscheinlich bereits Leistungen von der SUVA, einer Krankenkasse oder der IV erhalten. Als Versicherte betrifft uns damit auch direkt die Anpassung des Allgemeinen Teils des Sozialversicherungsgesetzes, für welche das Schweizer Parlament im Frühjahr 2018 gestimmt hat. Mit der Aufnahme der gesetzlichen Grundlage für die Überwachung von Versicherten können Sozialversicherungen, wie die IV, Ausgleichskassen, die Suva oder Krankenkassen ganz legal und ohne richterlichen Beschluss die Überwachung eines oder einer Versicherten anordnen. Mit einem richterlichen Beschluss ist auch der Einsatz von Drohnen oder GPS für die Überwachung von versicherten Personen möglich.
Mit dieser Anpassung stehen grundsätzlich alle, die Leistungen einer Sozialversicherung beziehen, unter Generalverdacht. Neben der oft genannten IV, können auch Bezügerinnen und Bezüger von Leistungen der Suva, einer Krankenkasse oder Ausgleichskasse ohne viel Aufwand zum Beispiel von einem Privatdetektiv überwacht werden. Die Anpassung stellt einen enormen Eingriff in die Privatsphäre dar und widerspricht grundlegend der in einem Rechtsstaat geforderten Verhältnismässigkeit. Verdeckte Observation, in welcher Form auch immer, ist – wenn überhaupt – Sache der Polizei und der Staatsanwaltschaft und nicht von staatlichen und privaten Versicherungen. Die Anpassung widerspricht fundamental den Grundwerten unserer Gesellschaft und schafft Misstrauen. Wir sagen daher Nein zur gesetzlichen Grundlage für die Überwachung von Versicherten.
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