Der Bund will zukünftig zusätzlich zu den bestehenden amtlichen Ausweisen eine digitale Identitätskarte ausstellen. Er gibt diese staatliche Hoheitsaufgabe aber an private Unternehmen ab.
Staat und Private bieten ihre Dienstleistungen vermehrt auf elektronischem Weg an. Dazu braucht es die Herausgabe einer elektronischen staatlichen Identifikation (E-ID), welche die Funktion der amtlichen Identitätskarte und des Schweizer Pass im Internet übernimmt. Die E-ID dient für E-Government-Dienstleistungen oder Verträge mit  Ausweispflicht, später auch für das elektronische Patient*innendossier oder eine Mitwirkung in der digitalen Demokratie (wie E-Voting).
Mit dem vorliegenden Bundesgesetz verabschiedet sich der Bund nun aber von einer staatlichen Kernaufgabe: private Unternehmungen sollen als Identitäts-Provider (IdP) die E-ID herausgebenund verwalten. Staatliche IdP sind nicht vorgesehen. Mit der Swiss-Sign Group hat sich derweil bereits ein Konsortium von Banken, Versicherungen, Krankenkassen sowie staatlichen Unternehmen als künftige Hauptanbieterin in Stellung gebracht.
Das Recht auf eine staatliche digitale Identität
Die Herausgabe von Identifikationsmitteln – egal ob analog oder digital – ist eine staatliche Aufgabe. Sie darf nicht vollständig an private Unternehmen, die nicht einmal zwingend in der Schweiz ansässig sein müssen, delegiert werden. Neben den privaten Angeboten muss mindestens eine staatlich herausgegebene digitale Identität als Alternative zur Verfügung stehen, so dass Bürger*innen Wahlfreiheit haben. Das vorliegende E-ID-Gesetz sieht das nicht vor. Wer eine digitale Identität will, muss ein privates Angebot nutzen. Das wollen die Grünen verhindern und haben zusammen mit anderen Organisationen das Referendum ergriffen.
Der Bund muss digital aufrüsten
Ein funktionierendes Staatswesen muss im digitalen Zeitalter in der Lage sein, eine elektronische Identität herauszugeben. Eine Umfrage von 2019 mit rund 1000 befragten Stimmberechtigten zeigte, dass 87 Prozent ihre E-ID vom Staat beziehen möchten. Andere Staatswesen haben es schon längst geschafft, eine erfolgreiche E-ID-Lösung
anzubieten, wie zum Beispiel der Kanton Schaffhausen oder das Fürstentum Liechtenstein.
E-ID-Vorlage folgt nicht dem Privacy by Design-Prinzip
Die im E-ID-Gesetz vorgegebenen Prozesse folgen nicht dem Privacy by Design-Prinzip, das heisst, sie sind überhaupt nicht datenschutzfreundlich angelegt. Eine clevere  Lösung würde eine Systemarchitektur wählen, welche Daten dezentral speichert – stattdessen sieht das Gesetz vor, dass sowohl der Bund wie auch die IdP zentrale  Datenbanken anlegen, was die Gefahr für Datenmissbrauch und -diebstahl erhöht.
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