Das vorgeschlagene neue Wildtier- und Jagdgesetz wird von den Grünen Basel-Stadt grundsätzlich begrüsst. Es bleiben jedoch noch offene und grundsätzliche Fragen zu klären.
Das vorgeschlagene Wildtier- und Jagdgesetz ist im Allgemeinen begrüssenswert. Dass das Jagdgesetz auch den Wildtierschutz als Ziel verfolgt, ist ein wichtiger Paradigmenwechsel. Ein modernes Wildtiermanagement und eine ökologisch motivierte, nachhaltige Jagd können die Populationen von Wildtieren und den Naturhaushalt unserer Umwelt schützen.
Das vorgeschlagene neue gemeinsame Amt für Wald und Wild beider Basel scheint hierfür zielführend und eine Zusammenarbeit über die Kantonsgrenzen hinweg ist unumgänglich. Ebenfalls begrüssenswert ist die Einführung der Fachstelle.
Drückjagd zurückfahren
Die im Ratschlag mit Bewegungsjagd rosig beschriebene Drückjagd ist eine kritisch zu hinterfragende Jagdform, da hier die Tiere vor die Schützen getrieben werden. Die Jagdgesellschaft, welche ein Interesse an vielen Jagdtagen haben kann, sollte die Tage mit Bewegungsjagd nicht selbst festlegen. Dies sollte die oder der Wildtierbeauftragte oder die Fachstelle tun.
Grosse Beutegreifer mitdenken
Leider fehlt im Gesetzesentwurf der Schutz von grossen Beutegreifern, deren Wiederansiedlung zu erwarten und auch wünschenswert ist. Diese können aber eine Herausforderung für Gemeinden, landwirtschaftliche Betriebe etc. sein. Insofern wäre es wünschenswert, dass bereits jetzt diesbezügliche Vorkehrungen getroffen werden.
Im Allgemeinen kann das Leitbild von den Grünen unterstützt werden, obschon sich aus einer städtischen Perspektive wohl nicht viele Menschen darin wiederfinden werden. So ist die Jagd heute im Stadtkanton ein Nischenphänomen und leistet für viele wohl kaum einen förderungswürdigen Beitrag für die kulturelle Vielfalt. Trotzdem muss anerkannt werden, dass im Vergleich mit der industriellen Fleischproduktion die Jagd ökologisch die wohl unproblematischste Art des Fleischkonsums darstellt.

Stellungnahme zur Vernehmlassung über den Ratschlag Wildtier- und Jagdgesetz

Wir danken dem Regierungsrat für die Möglichkeit zur Stellungnahme zum Ratschlag Wildtier- und Jagdgesetz. Grundsätzlich begrüssen wir, dass ein Wildtier- und Jagdgesetz eingeführt werden soll. Insbesondere begrüssen wir, dass dies gemeinsam mit dem Kanton Basel-Landschaft erfolgt und mit vielen Stakeholdern ein entsprechendes Leitbild erarbeitet wurde. Dass das Jagdgesetz auch den Wildtierschutz als Ziel verfolgt, ist ein Paradigmenwechsel im Vergleich mit anderen Kantonen und ist sehr zu begrüssen. Die Jagd wird ein Teil des Wildtiermanagements bleiben, solange es keine grossen Beutegreifer wie Luchs und Wolf in genügender Zahl gibt. Falls es zur Wiederansiedlung kommt, sollen entsprechende unterstützende Massnahmen ergriffen werden und die Jagd reduziert werden können. Die Massnahmen sollen auch sicherstellen, dass die Akzeptanz in der Bevölkerung und insbesondere in der Landwirtschaft gewährleistet ist.
Jedoch stellen wir fest, dass der Regierungsrat weiterhin bei der Revierjagd bleiben will und hierfür die hohen Kosten bei einer Staatsjagd ins Feld führt. Da diese in den vorliegenden Dokumenten nicht ausgewiesen werden, bitten wir den Regierungsrat, ausführlicher zu begründen, wieso auf ein Modell wie im Kanton Genf verzichtet wird.
Zudem lässt die vorliegende Vernehmlassung unter dem Fokus der Wildtiere, die Eingriffe von Haustieren (z.B. Katzen) in die Wildtierpopulationen weitgehend ausser Acht. Hier wäre es wünschenswert, wenn ebenfalls ein allfälliger Handlungsspielraum ausgelotet und in die Strategie des neuen Amts für Wald und Wild beider Basel und gegebenenfalls in das Wildtier- und Jagdgesetz aufgenommen würde.
Schliesslich möchten wir auf die Stellungnahme von Pro Natura Basel hinweisen, deren Anliegen wir ebenfalls unterstützen.

Leitbild Wild beider Basel

Im Allgemeinen unterstützen wir das neu erarbeitete Leitbild, sehen aber bei folgenden Leitsätzen noch Änderungsbedarf:

Leitsatz 3

Die Ausführungen sind sehr offen gehalten. Wir würden eine ergänzende Formulierung bevorzugen die besagt, dass Abschüsse wenn immer möglich vermieden werden sollen und dass langfristig die Regulierung der Populationen möglichst durch sich neu wieder ansiedelnde Beutegreifer erfolgen soll.

Leitsatz 5

Die Jagd ist heute im Stadtkanton aus unserer Sicht kein Teil der allgemeinen Kultur, sondern ein Nischenphänomen. Im Kanton Basel-Stadt können wir keinen förderungswürdigenden Beitrag für die kulturelle Vielfalt durch die Jagd erkennen. Auch wenn wir anerkennen, dass die Jagd eine der wenigen weitgehend unproblematischen Formen des Fleischkonsums ist. In diesem Sinne sollte die Phrase «als Teil unserer Kultur» gestrichen werden: „Wir betrachten die Jagd heute in erster Linie als Teil des Wildtiermanagements und entwickeln sie weiter.“

Leitsatz 7

Wie bereits in der Einleitung erwähnt, fehlen im Leitsatz zum Siedlungsraum die Haustiere. Hier sollte eine Ergänzung erfolgen.

Neues Amt für Wald und Wild beider Basel

Das vorgeschlagene neue gemeinsame Amt wird von uns sehr begrüsst, eine Zusammenarbeit über die Kantonsgrenzen hinweg ist wichtig. Wir erwarten, dass die ebenfalls genannte Zusammenarbeit mit den angrenzenden Nachbarstaaten sowie den Kantonen Aargau und Solothurn intensiviert wird.

Wildtier- und Jagdgesetz

Wir erachten das Gesetz als grundsätzlich zweckmässigen und sinnvollen Vorschlag und möchten folgende Änderungen oder Ergänzungen einbringen:

Organisation

Die Fachstelle sowie die oder der Wildtierbeauftragte werden die zentralen Figuren bei der Umsetzung des Gesetzes sein. Wir erwarten, dass in den Anstellungsvoraussetzungen festgehalten wird, dass es sich jeweils um eine Person handeln muss, welche einen Abschluss in Biologie oder eine äquivalente Qualifikation vorweisen kann.

Ausübung der Jagd

Die im Ratschlag so bezeichnete Bewegungsjagd ist die kritischste Jagdform, da hier die zu jagenden Tiere durch Hunde und Treiber getrieben und damit in Stress versetzt werden, bis sie vor die Schützen gelangen. Dass die Jagdgesellschaft, welche ein Interesse an möglichst vielen Jagdtagen hat, die Anzahl Tage mit Bewegungsjagd festlegt, scheint uns nicht ausreichend begründet. Besser wäre es, wenn die oder der Wildtierbeauftragte oder die Fachstelle die Festlegung vornimmt. In diesem Sinne ist der vorliegende § 30 zu schwach formuliert und wir beantragen grundsätzlich nachstehende Anpassung:
§ 30
1Die Fachstelle legt die Tage fest, an denen die Bewegungsjagd ausgeübt wird. Dabei hat sie die örtlichen Verhältnisse sowie den Bestand der wildlebenden Tiere zu berücksichtigen.
2Die Fachstelle kann bei der Festlegung der Jagdtage die Jagdgesellschaft konsultieren.

Weitere Anmerkungen

Leider fehlt im Gesetzestext ein expliziter Hinweis zur Förderung der Wiederansiedlung und vor allem zum Schutz von grossen Beutegreifern. Diese können eine Herausforderung für Gemeinde, landwirtschaftliche Betriebe etc. sein. Insofern wäre es wünschenswert, dass bereits jetzt diesbezügliche Vorkehrungen getroffen werden.